Diese Organisation der Volksdienstpflicht unter—
tehteinem Volksdienstministerium, dessen Minister der
obersten Leitung des Reiches verantwortlich ist. Über
die Art des Einsatzes der Volksdienstpflicht, über ihre
Durchführung und ihre Anwendung entscheidet im
Bolksstaat die Reichsfführung im Einvernehmen mit den
dammern.
Die Volksdienstpflichtigen werden in Abteilungen gegliedert, die
»on Berufsführern geführt werden.
Die Einziehung
Die Einziehung der Dienstpflichtigen erfolgt durch die örtlichen
Behörden. Sie werden durch die örtlichen Behörden auf ihre Tauglich-
keit geprüft. Alle zur Volksdienstpflicht in Frage Kommenden haben
sich nach öffentlichem Aufruf zur Ablegung ihrer Dienstpflicht zu
stellen. Eine Befreiung von dieser Volksdienstpflicht kann nicht durch
Geld erkauft werden.
Lediglich körperliche Untauglichkeit führt zur
Dienstbefreiung.
Für den Fall, daß der Dienstpflichtige der einzige Ernährer seiner
Familie ist, kann er von der Dienstpflicht ausnahmsweise befreit
werden.
Die Durchbilodung
Die Durchbildung der Dienstpflichtigen beginnt mit der körper⸗
lichen Ertüchtigung durch Turnen und Sport.
Nachdem die körperliche Leistungskraft der Dienst—
pflichtigen durch diese Vorbereitungen auf eine gleiche
Stufe gebracht ist, werden sie abteilungsweise der
praktischen Arbeit zugeführt.
Die durch Leistungen hervorragenden Volksdienstpflichtigen werden
zu Führern kleiner Abteilungen befördert. Für die Handhabung der
Manneszucht besteht eine Disziplinarordnung.
Bei der Entlassung aus dem Dienstpflichtverhältnis erhält der
Dienstpflichtige ein Zeugnis über seine Führung.
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