fullscreen: Das Jungdeutsche Manifest

Diese Organisation der Volksdienstpflicht unter— 
tehteinem Volksdienstministerium, dessen Minister der 
obersten Leitung des Reiches verantwortlich ist. Über 
die Art des Einsatzes der Volksdienstpflicht, über ihre 
Durchführung und ihre Anwendung entscheidet im 
Bolksstaat die Reichsfführung im Einvernehmen mit den 
dammern. 
Die Volksdienstpflichtigen werden in Abteilungen gegliedert, die 
»on Berufsführern geführt werden. 
Die Einziehung 
Die Einziehung der Dienstpflichtigen erfolgt durch die örtlichen 
Behörden. Sie werden durch die örtlichen Behörden auf ihre Tauglich- 
keit geprüft. Alle zur Volksdienstpflicht in Frage Kommenden haben 
sich nach öffentlichem Aufruf zur Ablegung ihrer Dienstpflicht zu 
stellen. Eine Befreiung von dieser Volksdienstpflicht kann nicht durch 
Geld erkauft werden. 
Lediglich körperliche Untauglichkeit führt zur 
Dienstbefreiung. 
Für den Fall, daß der Dienstpflichtige der einzige Ernährer seiner 
Familie ist, kann er von der Dienstpflicht ausnahmsweise befreit 
werden. 
Die Durchbilodung 
Die Durchbildung der Dienstpflichtigen beginnt mit der körper⸗ 
lichen Ertüchtigung durch Turnen und Sport. 
Nachdem die körperliche Leistungskraft der Dienst— 
pflichtigen durch diese Vorbereitungen auf eine gleiche 
Stufe gebracht ist, werden sie abteilungsweise der 
praktischen Arbeit zugeführt. 
Die durch Leistungen hervorragenden Volksdienstpflichtigen werden 
zu Führern kleiner Abteilungen befördert. Für die Handhabung der 
Manneszucht besteht eine Disziplinarordnung. 
Bei der Entlassung aus dem Dienstpflichtverhältnis erhält der 
Dienstpflichtige ein Zeugnis über seine Führung. 
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