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XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc.
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Tarifmässige Benennung
Zoll
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meiner
tragsmässiger
Deutschland.
2. Andere Kleider und Putzwaaren:
a) von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung
mit Metallfäden ; aus halbseidenen
Blonden, Spitzen, Tüllen oder Stickereien ;
alle von Halbseide in Verbindung mit Metallfäden
h) von Halbseide (andere als die unter Ziffer 2 a
genannten)
c) von Baumwolle, Leinen oder anderen vegetabilischen
Spinnstoffen, von Wolle oder
anderen Thierhaaren, alle diese auch in
Verbindung mit Metallfäden
Anmerkung: Kleider (soweit sie nicht unter Ziffer 1 begriffen
sind) und Putzwaaren aus leinenen Zwirnspitzen
werden nach dem Zollsätze für letztere verzollt.
d) von Geweben mit Kautschuk oder Guttapercha
überzogen oder getränkt, sowie aus
Kautschukfäden in Verbindung mit anderen
Spinnmaterialien
e) aus verschieden taritirten Stoffen zusammengesetzte,
nach dem Tarifsätze für Kleider
und Putzwaaren aus demjenigen Stoffe,
welcher dabei augenscheinlich vorherrschend
ist.
Leibwäsche, leinene und baumwollene ....
Hüte :
a) seidene Herren hüte (Cylinder), garnirt und
ungarnirt
h) Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirt
c) Damenhüte, garnirt - -
d) Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und
ungarnirt
Künstliche Blumen:
a) Blumen, fertige, aus Webe- oder Wirkwaaren
allein oder in Verbindung mit anderen
Stoffen •
h) Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. einzelne
Blätter, Stiele u. s. w. ohne Verbindung
untereinander .
Schmuckfedern, künstliche, aus coiffirter Seide,
in Verbindung mit Draht, sowie natürliche
in Verbindung mit coiftirter Seide . . .
Schmuckfedern, zugerichtete und Vogelbälge mit
Baumwolle ausgestopfte präparirte als Putzgegenstand
Gebrauchte Kleider, welche nicht zum Verkaufe
eingehen, auch in mehr oder weniger zertrennten
Stücken frei.
Kleider von Kautschuk, Leder, Ledertuch oder
Wachstuch (siehe Kautschukwaaren und
Lederwaaren).
Kleider von getheerten, gefirnissten, geölten (auch
mit einer Mischung von Leim und Fischthran
oder einer solchen von Gel und Kaut-I
Kg.
100
100
100
100
Mk. Pfg.
900 —
450 —
300 —
130 —
1001150 —
I 1
100 ¡800 —
100 ¡180 —
1 Stick 1 —
— 20
Kg.
1001800 —
Mk. Pfg.
100
100
120 -
900 —
100 300 —