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Man könnte mir vielleicht entgegenhalten, daß meine Steueridee
die Unternehmer veranlassen könnte, sich große Lager anzuschaffen.
Hierzu liegt aber gar keine Veranlassung vor, denn der Besitzer bleibt
ja auch dann von der Einkommensteuer frei, wenn sich das Geld
auf einem Bankkonto befindet. Außerdem wird die Auffüllung und
Abstoßung von Lagern stets von wirtschaftlichen Motiven abhängen,
die durch diesen Steuerplan gar nicht beeinflußt werden können.
Selbst wenn aber mein Plan die Anhäufung von Lagern fördern
sollte, so wäre dies nicht nur kein Fehler, sondern sogar sehr gut,
denn wir müssen unbedingt dafür sorgen, daß wir wieder Vorräte in
allen Artikeln bekommen, denn nur dann können wieder geordnete
Verhältnisse eintreten, nur dann kann das notwendige Ziel, daß sich alle
Unternehmer mit mäßigen Zwischengewinnen begnügen, erreicht werden.
Schon in Friedenszeiten haben große Aktiengeschäfte unter Protest der
Kltinaktionäre den Gewinn verschleiert und nur eine geringe Dividende
verteilt. Es ist zweifellos, daß dieses Verhalten vom Standpunkt
der gesamten Volkswirtschaft aus sehr vorteilhaft war. Ich könnte
mir denken, daß mein Vorschlag erst recht die größeren Gesellschaften
veranlassen würde, möglichst überhaupt keine Dividende auszuzahlen,
vorausgesetzt, daß die Mehrzahl der Großaktionäre auf eine Dividenden
ausschüttung nicht angewiesen ist, wie es sehr häufig vorkommt. Man
könnte einwenden, daß hierdurch das Interesse der Kleinaktionäre
geschädigt wird. Die Kleinaktionäre sind aber für das gute Funktionieren
der gesamten Volkswirtschaft nicht nötig; wenn ihnen die drohende
Nichtauszahlung einer Dividende zu gewagt erscheint, so sollen sie
aus solchem Unternehmen herausbleiben und sich solche Papiere an
schaffen, die ihnen eine sichere Verzinsung einbringen.
Auch der Einwand, daß eine Verbrauchssteuer von 20 Prozent
erst recht Veranlassung geben würde, den Steuerfiskus zu betrügen,
etwa in der Weise, daß Privatausgaben als Geschäftsspesen gebucht
werden, ist meines Erachtens nicht durchschlagend. Wenn jemand
bei dieser bequemen Steuerform noch betrügen und die Gefahr einer
Zuchthausstrafe nicht scheuen sollte, dann wird er ganz bestimmt bei
einer Konftskationssteuer von etwa 50 Prozent vom gesamten Gewinn
zu schwindeln versuchen und die Volkswirtschaft dadurch noch mehr
schädigen; denn entscheidend für die Schädigung ist die Höhe der
Summe, mit welcher er, durch den Betrug steuerfrei, an die Volks
wirtschaft Ansprüche zur Befriedigung seiner privaten Bedürfnisse