Object: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Man könnte mir vielleicht entgegenhalten, daß meine Steueridee 
die Unternehmer veranlassen könnte, sich große Lager anzuschaffen. 
Hierzu liegt aber gar keine Veranlassung vor, denn der Besitzer bleibt 
ja auch dann von der Einkommensteuer frei, wenn sich das Geld 
auf einem Bankkonto befindet. Außerdem wird die Auffüllung und 
Abstoßung von Lagern stets von wirtschaftlichen Motiven abhängen, 
die durch diesen Steuerplan gar nicht beeinflußt werden können. 
Selbst wenn aber mein Plan die Anhäufung von Lagern fördern 
sollte, so wäre dies nicht nur kein Fehler, sondern sogar sehr gut, 
denn wir müssen unbedingt dafür sorgen, daß wir wieder Vorräte in 
allen Artikeln bekommen, denn nur dann können wieder geordnete 
Verhältnisse eintreten, nur dann kann das notwendige Ziel, daß sich alle 
Unternehmer mit mäßigen Zwischengewinnen begnügen, erreicht werden. 
Schon in Friedenszeiten haben große Aktiengeschäfte unter Protest der 
Kltinaktionäre den Gewinn verschleiert und nur eine geringe Dividende 
verteilt. Es ist zweifellos, daß dieses Verhalten vom Standpunkt 
der gesamten Volkswirtschaft aus sehr vorteilhaft war. Ich könnte 
mir denken, daß mein Vorschlag erst recht die größeren Gesellschaften 
veranlassen würde, möglichst überhaupt keine Dividende auszuzahlen, 
vorausgesetzt, daß die Mehrzahl der Großaktionäre auf eine Dividenden 
ausschüttung nicht angewiesen ist, wie es sehr häufig vorkommt. Man 
könnte einwenden, daß hierdurch das Interesse der Kleinaktionäre 
geschädigt wird. Die Kleinaktionäre sind aber für das gute Funktionieren 
der gesamten Volkswirtschaft nicht nötig; wenn ihnen die drohende 
Nichtauszahlung einer Dividende zu gewagt erscheint, so sollen sie 
aus solchem Unternehmen herausbleiben und sich solche Papiere an 
schaffen, die ihnen eine sichere Verzinsung einbringen. 
Auch der Einwand, daß eine Verbrauchssteuer von 20 Prozent 
erst recht Veranlassung geben würde, den Steuerfiskus zu betrügen, 
etwa in der Weise, daß Privatausgaben als Geschäftsspesen gebucht 
werden, ist meines Erachtens nicht durchschlagend. Wenn jemand 
bei dieser bequemen Steuerform noch betrügen und die Gefahr einer 
Zuchthausstrafe nicht scheuen sollte, dann wird er ganz bestimmt bei 
einer Konftskationssteuer von etwa 50 Prozent vom gesamten Gewinn 
zu schwindeln versuchen und die Volkswirtschaft dadurch noch mehr 
schädigen; denn entscheidend für die Schädigung ist die Höhe der 
Summe, mit welcher er, durch den Betrug steuerfrei, an die Volks 
wirtschaft Ansprüche zur Befriedigung seiner privaten Bedürfnisse
	        
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