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Koli- 1111(1 IlilfsstoftV*, sondem mieli alle Werk%eu^e,
Mascliiiieii, Kalniks- und Wirtliseliafts^-ebäude etc. an-
zuselieii, während nicht nur die Hauj)terz(‘uj>nisse der
verschiedenen, von deinselhen fndividuum etwa hetrie-
henen Produktionszweige, sondern auch alle etwaigen
Nebenprodukte, Ausschuss und Abfälle als Produkte
zu gelten haben. Es wird nun ganz allgemein als
eine Aenderung der Lehensweise anerkannt, wenn
jemand von Pflanzennahrung zur Fleischkost oder von
Branntwein zu Ib’er oder Wein übergeht; nicht minder
haben wir unzweifelhafte Aenderungiui der Betriebs
weise vor uns, wenn ein Zuckerfabrikant statt Boh-
ziicker Haffinade oder statt Melasse den daraus ge
wonnenen Sjiiritus auf den Markt bringt oder statt
Holzfeuerung Kohlenfeuerung einführt. Es hängt da
gegen von der individuellen Beurtheilung ab, ob auch
schon jeder Uebergang von Einer Fleisch-, Wein-,
Zucker- oder Kohlensorte zur anderen als Aenderung
der Betriebs- und Lebensweise emjifunden wird, oder
ob kleine Unterschiede dieser Art unbeachtet bleiben
können. Ebenso wird eine Aenderung der Heizan
lagen im Kesselhause zum Zwecke der Kohleners])ar-
niss als Aenderung der Betriebsweise angesehen,
während die dem gleichen Zwecke dienenden Vor
kehrungen gegen die Verwitterung oder \A‘rschlej)pung
der Kohle, gegen die Abkühlung der Kessel und
Dampfrohre meist übersehen werden.
Die Anschaffung einer Dam])fmaschine oder einer
Werkzeugmaschine mehr, die Ersetzung einer kleineren
durch eine grössere wird ebenso, wie die Vertauschung