tertitorien beschränkt. Nun hat aber ein Syndikat, zusammengesetzt aus der Regie
Generale de Chemins de Fer et.Travaux Publics von Frankreich und der Firma Ernesto
Tornquist: & Cia:, sowie den Finanzleuten Portalis y Cia., der Regierung den Vor-
schlag gemacht, zur Ausführung des Gesetzes Nr. 5559 auch die südlichen Staats-
eisenbahnen weiter zu bauen, unter der Bedingung, nationale Bonds in Zahlung zu
erhalten; die 6 Jahre nach Vollendung der Bahnbauten eingelöst werden sollen, wobei
es. die Arbeit‘ in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Voranschlägen aus-
führen will, Es liegt diesem Vorschlag die Idee zugrunde, daß, wenn die Bahnen in
Tätigkeit sind, die Regierung die Ländereien, durch welche die Bahnen führen, unter
besseren Bedingungen verkaufen kann, und dann auch die Eisenbahnen leichter zurück-
erwerben, nach einem vorher zu bestimmenden Preise, ohne deswegen jetzt zu Anleihen.
schreiten zu müssen, Dieses Projekt ist der Kammer vorgelegt und auch von der Presse
günstig beurteilt worden.
Um der Regierung eine solche Maßnahme zu erleichtern, hat der schon oft ge-
nannte National-Deputierte Dr. Emilio Frers einen Gesetzentwurf der Kammer unter-
breitet, wodurch die durch Gesetz 5559 autorisierten Nationalbahnen einer oder
mehreren Unternehmungen unter bestimmten Bedingungen zur Fertigstellung und Aus-
beutung übergeben werden dürfen. Ein ähnliches, noch weiter gehendes Projekt, das
alle anderen Projekte in eines zusammenfaßt, ist von Mendez Casariego, anscheinend
einem Direktor der‘ Argentine Railway Company, ebenfalls der Kammer vorgelegt und
den: Kommissionsmitgliedern für Bauten und Landwirtschaft zur Begutachtung über-
geben. worden.
Ein drittes ähnliches Gesetzprojekt wurde auch von Herrn Etcheverry den ent-
sprechenden Kommissionen der Deputiertenkammer zur Annahme überreicht. Es ist aber
wahrscheinlich, daß die Regierung autorisiert wird, durch Unternehmer, aber für Rech-
nung des Staates, die Staatsbahnen in beschränkter Ausdehnung weiter zu bauen, wozu
sie auch zur Bezahlung zu Herausgabe von Goldtiteln ermächtigt werden dürfte.
Die Argentine Railway Company hat sich bekanntlich am 12. Juli endgültig
konstituiert und ihre Statuten veröffentlicht, ebenso auch ihr Kapital auf 15 Millionen $
Gold in 6% igen Vorzugsaktien und auf 30 Millionen $ Gold in gewöhnlichen Aktien
festgesetzt: Zum Direktorium gehören u. a. F. W. Barrow, Persival Farquhar,
AH, A, Knox-Little, Maurice Bauwens, Raymond Beaugey, B. H. Binder, Paul Briere,
E. Chancy, L. de Laselve, C. F, Mendl, M. A, Rodriguez, Naylor Smith und Sir Wm. C.
van Horne. In Argentinien ist der gesetzliche Vertreter M. A. Rodriguez, der auch
gleichzeitig Präsident der Ortskommission ist, deren Direktoren Ricardo Fernandez
und Alberto‘ Mendez Casariego sind. Als Syndikus figuriert Dr. Manuel A. Montes
de Oca. Zum Generalverwalter wurde H. G, Cabrett, zum Hauptbuchhalter
G. F. Sotham und zum Ingenieur F. Lavis bestellt.
‚Dieser Compagnie mit den schon früher bekannt gegebenen Linien ist auch die
Leitung der fusionierten Central Cördobabahn-Gruppe unterstellt worden, die aus
der Central C6rdoba-, Cördoba- und Rosario- und Buenos Aires Extension - Bahn
besteht. Diese Compagnie kontrolliert somit schon ein sehr beachtenswertes Svstem
der argentinischen Bahnen,
: Wir sehen aber von Geschäftsberichten der einzelnen Bahnen dieses Systems
vorläufig ab. Ein anderes gewaltiges System bilden die Eisenbahnen des Südens und
Westens, deren Fusion vom Senat im vorigen Monat Dezember angenommen wurde,
und die unter dem Namen Ferrocarril del Sur y del Oeste Limitada eine Gesell-
schaft bilden, die zusammen einen Kapitalsbetrag an emittierten Aktien und Debentures
voh nicht weniger als 67000 000 £ repräsentiert und ihren Aktionären für die Zukunft
unzweifelhaft größere Vorteile bringen wird, was sich auch bereits in starkem Steigen
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