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Oberkontrolle der Gesamtheit der Kammermitglieder alle Ge
schäfte der Kammer zu führen. Zur Erledigung bestimmter Ver
waltungsaufgaben, sowie zur Verfolgung bestimmter Beratungs
gegenstände setzen die Kammerausschüsse Komitees ein.
Die Handelskammern betrachten sich als freie Vermittler
zwischen der britischen Kaufmannschaft einerseits, den Regierungs-
behörden und dem Parlamente andererseits. Durch Abordnung
von Deputationen und durch Ausarbeitung von Denkschriften
und Eingaben nehmen sie Einfluß auf die Behandlung aller
Handel und Industrie berührenden Fragen. Sie stehen in Korre
spondenz mit dem Auswärtigen und dem Kolonialamt, in be
sonderem Grade mit dem Ministerium des Innern und dem Handels
amte. Letzteres hat, von seinen exekutiven Aufgaben eines
Handelsministeriums abgesehen, als beratende Handelsabteilung
des Staatsrats die Pflicht der regelmäßigen Kenntnisnahme aller
"Wünsche und Bedürfnisse von Handel und Verkehr. Bei der
Erfüllung dieser Pflicht leisten die Handelskammern wertvolle
Hilfe. Für die Prüfung von Gesetzesvorlagen, Privilegien
bewerbungen usw. haben die Handelskammern größere Bedeutung
erlangt, als sie die hierfür bestimmten Parlamentsausschüsse
besitzen. Oeffentlich-rechtliche Befugnisse haben die englischen
Kammern nicht; doch erkennen einige auswärtige Regierungen
die von ihnen ausgestellten Ursprungszeugnisse und Legitimationen
für Geschäftsreisende an.
Außer mit den erwähnten Leistungen für die Allgemeinheit
beschäftigen sich die Kammern auch mit besonderen Diensten,
die sie ihren Mitgliedern bieten. Sie geben Auskünfte über Zoll
tarife und -Ordnungen, über statistische Fragen, über Markt
preise und Adressen. Sie bestellen Schiedsgerichte für Handels
streitigkeiten und schlichten Konflikte zwischen Arbeitgebern
und -nehmern. Durch Veranstaltung von Meetings und Vor
lesungen und durch Publikationen fördern sie die wirtschaftliche
Bildung ihrer Mitglieder. Endlich widmen sie sich in hohem
Grade dem gewerblichen und kaufmännischen Schulwesen.
Obwohl die englischen Handelskammern durch keinerlei all
gemeine Gesetzesvorschriften einheitlich organisiert sind, unter
scheiden sie. sieh in Verfassung und Tätigkeit nur wenig von
einander. Ihre Statuten und Geschäftsordnungen stimmen viel
mehr teilweise im ■'Wortlaute überein. Natürlich aber sind die
Kammern je nach der Größe des von ihnen vertretenen Handels
platzes an Mitgliederzahl, Einkommen und Umfang der Geschäfte
verschieden.
Die Handelskammer zu London besaß am 31. Dez. 1904
3738 Mitglieder. Die Aufnahme erfolgt durch das Council der
Handelskammer auf schriftliches Gesuch, welchem die Empfehlung
des Bewerbers durch zwei Kammermitglieder beiliegen muß.
Außer Einzelpersonen dürfen auch Firmen beitreten; diese müssen
Funktionen.
Die Handels
kammer
London.
Mitglieder.