fullscreen: Die englische Agrarenquete von 1913

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Fünfter Teil. 
Die Mehrzahl der existierenden Kreditgenossenschaften sind von der 
Gesellschaft für landwirtschaftliche Organisation gegründet, nämlich 44. 
Diese Gesellschaften kämpfen hauptsächlich mit der Schwierigkeit, genügend 
Kapital für die vielseitigen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu beschaffen. 
Um einen starken Erfolg zu erzielen, wäre es notwendig, einen Staats 
fonds oder Staatsgarantie zu bewilligen. Die Gefahren dieser Staats 
hilfe sind ersichtlich; daher hat man zunächst versucht, die Banken zu 
bewegen, den Kreditgenossenschaften Darlehen zu geben. Ein erfahrener 
Genossenschaftler schreibt: „Vielfach ist dies geschehen, aber deren (der 
Banken) Forderung der unbeschränkten Haftung bedeutet eine neue große 
Schmierigkeit. Die Banken bestehen darauf, weil den mit den Persön 
lichkeiten nicht bekannten Bankdirektoren oder gar in London sitzenden 
Direktoren gegenüber nwralische Garantien nicht in Frage konnnen. Aus 
der Forderung der unbeschränkten Haftung resultiert, daß, wenn über 
haupt, einerseits Genossenschaften von Beffersituierten, andererseits von 
solchen, die wenig oder gar nichts zu verlieren haben, entstehen. Dies 
führt zu nichts Gutem; deshalb kann nur auf Basis der „beschränkten 
Haftpflicht" ein großes System von landwirtschaftlichen Kreditgenossen 
schaften aufgebaut werden. Der einzige Ausweg ist der, daß der Staat 
einer Zentralgenosienschaftsbank ein großes Darlehen gibt, das diese 
an die Kreditgenossenschaften auf dem Lande ausleiht, und wir dürften 
diese Hilfe bald erlangen. 
Der Farmer, besonders aber der kleine Landmann, braucht eine 
ganz andere Kreditorganisation als Kaufleute und Fabrikanten. Das 
Hauptcharakteristikum des landwirtschaftlichen Gewerbes ist die Länge 
der Produktionsperiode. In manchen Zweigen zieht sie sich durch 
mehrere Jahre hin. Die Unregelmäßigkeit der Geldeinnahmen und ihre 
Neigung, auf bestimmte Termine zu fallen, kommt noch hinzu. 
Drittes Kapitel. Verkehrswesen. 
Alt schon ist die Klage, daß die vom Auslande importierten 
Nahrungsmittel von den Eisenbahngesellschaften zu Vorzugstarifen be 
fördert werden. Ein vom Ackerbauministerium 1904 zum Studium 
dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission hat 1906 berichtet, daß 
eine allgemeine Tendenz in dieser Richtung nicht vorzuliegen scheine. 
Immerhin wird es sich empfehlen, auf die Frage der Tarife im all 
gemeinen andauerndes Augenmerk zu richten.
	        
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