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Fünfter Teil.
Die Mehrzahl der existierenden Kreditgenossenschaften sind von der
Gesellschaft für landwirtschaftliche Organisation gegründet, nämlich 44.
Diese Gesellschaften kämpfen hauptsächlich mit der Schwierigkeit, genügend
Kapital für die vielseitigen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu beschaffen.
Um einen starken Erfolg zu erzielen, wäre es notwendig, einen Staats
fonds oder Staatsgarantie zu bewilligen. Die Gefahren dieser Staats
hilfe sind ersichtlich; daher hat man zunächst versucht, die Banken zu
bewegen, den Kreditgenossenschaften Darlehen zu geben. Ein erfahrener
Genossenschaftler schreibt: „Vielfach ist dies geschehen, aber deren (der
Banken) Forderung der unbeschränkten Haftung bedeutet eine neue große
Schmierigkeit. Die Banken bestehen darauf, weil den mit den Persön
lichkeiten nicht bekannten Bankdirektoren oder gar in London sitzenden
Direktoren gegenüber nwralische Garantien nicht in Frage konnnen. Aus
der Forderung der unbeschränkten Haftung resultiert, daß, wenn über
haupt, einerseits Genossenschaften von Beffersituierten, andererseits von
solchen, die wenig oder gar nichts zu verlieren haben, entstehen. Dies
führt zu nichts Gutem; deshalb kann nur auf Basis der „beschränkten
Haftpflicht" ein großes System von landwirtschaftlichen Kreditgenossen
schaften aufgebaut werden. Der einzige Ausweg ist der, daß der Staat
einer Zentralgenosienschaftsbank ein großes Darlehen gibt, das diese
an die Kreditgenossenschaften auf dem Lande ausleiht, und wir dürften
diese Hilfe bald erlangen.
Der Farmer, besonders aber der kleine Landmann, braucht eine
ganz andere Kreditorganisation als Kaufleute und Fabrikanten. Das
Hauptcharakteristikum des landwirtschaftlichen Gewerbes ist die Länge
der Produktionsperiode. In manchen Zweigen zieht sie sich durch
mehrere Jahre hin. Die Unregelmäßigkeit der Geldeinnahmen und ihre
Neigung, auf bestimmte Termine zu fallen, kommt noch hinzu.
Drittes Kapitel. Verkehrswesen.
Alt schon ist die Klage, daß die vom Auslande importierten
Nahrungsmittel von den Eisenbahngesellschaften zu Vorzugstarifen be
fördert werden. Ein vom Ackerbauministerium 1904 zum Studium
dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission hat 1906 berichtet, daß
eine allgemeine Tendenz in dieser Richtung nicht vorzuliegen scheine.
Immerhin wird es sich empfehlen, auf die Frage der Tarife im all
gemeinen andauerndes Augenmerk zu richten.