fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

88 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
einer ungarischen Flußschiffahrtsgesellschaft fusioniert; deren Aktionäre 
erhielten sogenannte Rentenbriefe, die zum Bezug von einem Zehntel der über 
6% hinausgehenden Superdividende der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft 
berechtigen. 
Genußscheine können weiters ausgegeben werden bei Konsoli- 
dierungen: Sowohl bei der Zusammenlegung von Aktien wie auch 
bei der Umwandlung von Prioritätsaktien in Stammaktien oder über- 
haupt bei der Umwandlung verschiedener Berechtigungen in Aktien 
gleicher Kategorie; in beiden Fällen sollen die Genußscheine eine 
allfällige Entschädigung bieten, Desgleichen bei Sanierungen, wenn 
sich besonders interessierte Aktionäre zu außerordentlichen Kapitals- 
zuschüssen verstehen. Die Gewinnbeteiligung solcher Genußscheine 
geht häufig jener der Aktien vor. 
Genußscheine, die nicht an die Stelle von Aktien treten, können 
ausgegeben werden als Entgelt für Sacheinlagen, wenn die Bildung 
von stillen Reserven einer Erhöhung des Aktienkapitals vorgezogen 
wird; ferner als Zugabe bei der Neuemission’ von Stammaktien, wenn 
diese unter pari notieren oder bei der Emission einer Obligations- 
anleihe, um die Obligationäre auch an dem Gewinn des Unter- 
nehmens teilnehmen zu lassen. 
In allen diesen Fällen erscheinen die Genußscheine nicht in der 
Bilanz der Aktiengesellschaft, weil sie eben keine Kapitalsbeteiligung 
darstellen. 
Ein instruktives Beispiel für die Ausgabe von Genußscheinen bietet die 
Ende 1925 errichtete belgische Socidt6 congolaise & resporksabilite limilee, 
die die Goldminen Kilo-Moto übernommen hat. Sie emittierte 
60.000 actions priviligdes (Vorzugsaktien) zu 500 fes,, 
200.000 parts sociales zu 1000 fes., 
1,400.000 parts ben&ficiaires (Genußscheine); 
von diesen Genußscheinen wird je ein Stück den gleichzeitig emittierten 
Obligationen zu 500 fcs, zugegeben. Die Vorzugsaktien erhalten prioritätisch 
eine Dividende von 6% und werden innerhalb 50 Jahren zum Nennwert 
gegen Ausfolgung einer action de jowissance (Genußaktie) getilgt. Die parts 
sociales erhalten die Hälfte des verbleibenden Gewinnes, während die andere 
Hälfte zu 90% auf die parts bEneficiaires und zu 10%" auf die Vorzugsaktien 
und die Genußaktien aufgeteilt wird. Stimmrecht besitzen die Vorzugs- 
aktionäre, die Genußaktionäre und die parts sociales; doch dürfte nur jenes 
der letzterwähnten Gesellschaftsanteile infolge ihrer Zahl von praktischer 
Wirkung sein. Die Obligationäre erscheinen bei der Gewinnbeteiligung weit- 
gehend berücksichtigt. 
3. Kuxe. Die Bezeichnung Kux?) hat ebenso wie die Aktie 
eine dreifache Bedeutung; er ist ein Anteil an dem Gesamtvermögen 
einer Gewerkschaft?), er stellt die mit der Mitgliedschaft an einer 
23) Wahrscheinlich vom tschechischen Kushorni — Bergteil. 
2) Gewerkschaft ist eine dem deutschen Rechte eigentümliche Unter- 
nehmungsform zum Betrieb eines Bergwerkes durch mehrere. In neuerer 
Zeit ist an deren Stelle vielfach die Aktiengesellschaft getreten.
	        
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