88 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
einer ungarischen Flußschiffahrtsgesellschaft fusioniert; deren Aktionäre
erhielten sogenannte Rentenbriefe, die zum Bezug von einem Zehntel der über
6% hinausgehenden Superdividende der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft
berechtigen.
Genußscheine können weiters ausgegeben werden bei Konsoli-
dierungen: Sowohl bei der Zusammenlegung von Aktien wie auch
bei der Umwandlung von Prioritätsaktien in Stammaktien oder über-
haupt bei der Umwandlung verschiedener Berechtigungen in Aktien
gleicher Kategorie; in beiden Fällen sollen die Genußscheine eine
allfällige Entschädigung bieten, Desgleichen bei Sanierungen, wenn
sich besonders interessierte Aktionäre zu außerordentlichen Kapitals-
zuschüssen verstehen. Die Gewinnbeteiligung solcher Genußscheine
geht häufig jener der Aktien vor.
Genußscheine, die nicht an die Stelle von Aktien treten, können
ausgegeben werden als Entgelt für Sacheinlagen, wenn die Bildung
von stillen Reserven einer Erhöhung des Aktienkapitals vorgezogen
wird; ferner als Zugabe bei der Neuemission’ von Stammaktien, wenn
diese unter pari notieren oder bei der Emission einer Obligations-
anleihe, um die Obligationäre auch an dem Gewinn des Unter-
nehmens teilnehmen zu lassen.
In allen diesen Fällen erscheinen die Genußscheine nicht in der
Bilanz der Aktiengesellschaft, weil sie eben keine Kapitalsbeteiligung
darstellen.
Ein instruktives Beispiel für die Ausgabe von Genußscheinen bietet die
Ende 1925 errichtete belgische Socidt6 congolaise & resporksabilite limilee,
die die Goldminen Kilo-Moto übernommen hat. Sie emittierte
60.000 actions priviligdes (Vorzugsaktien) zu 500 fes,,
200.000 parts sociales zu 1000 fes.,
1,400.000 parts ben&ficiaires (Genußscheine);
von diesen Genußscheinen wird je ein Stück den gleichzeitig emittierten
Obligationen zu 500 fcs, zugegeben. Die Vorzugsaktien erhalten prioritätisch
eine Dividende von 6% und werden innerhalb 50 Jahren zum Nennwert
gegen Ausfolgung einer action de jowissance (Genußaktie) getilgt. Die parts
sociales erhalten die Hälfte des verbleibenden Gewinnes, während die andere
Hälfte zu 90% auf die parts bEneficiaires und zu 10%" auf die Vorzugsaktien
und die Genußaktien aufgeteilt wird. Stimmrecht besitzen die Vorzugs-
aktionäre, die Genußaktionäre und die parts sociales; doch dürfte nur jenes
der letzterwähnten Gesellschaftsanteile infolge ihrer Zahl von praktischer
Wirkung sein. Die Obligationäre erscheinen bei der Gewinnbeteiligung weit-
gehend berücksichtigt.
3. Kuxe. Die Bezeichnung Kux?) hat ebenso wie die Aktie
eine dreifache Bedeutung; er ist ein Anteil an dem Gesamtvermögen
einer Gewerkschaft?), er stellt die mit der Mitgliedschaft an einer
23) Wahrscheinlich vom tschechischen Kushorni — Bergteil.
2) Gewerkschaft ist eine dem deutschen Rechte eigentümliche Unter-
nehmungsform zum Betrieb eines Bergwerkes durch mehrere. In neuerer
Zeit ist an deren Stelle vielfach die Aktiengesellschaft getreten.