Contents: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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zugleich die Gefahr in sich, daß die Regierenden zu leichtsinniger 
Ausgabenwirtschaft verleitet werden. 
II. Ungleich schwieriger ist die Frage, wie die Zuschläge vom 
Standpunkt der Produktivität und Elastizität zu beurteilen 
sind. Die Forderung, daß eine Steuer in ihrem Ertrag genüge, ist 
in dem obersten Zweck der Steuer, die öffentlichen Ausgaben zu 
decken, begründet. Und daß eine Steuer elastisch sei, fordert die 
Entwicklung der realen Verhältnisse. Sie muß sich dem öffentlichen 
Bedarf jeweils verhältnismäßig leicht anzupassen vermögen, d. h. sie 
muß fähig sein, zur Deckung des stetig steigenden öffentlichen Be 
darfs steigende Erträge abzuwerfen, ohne die Ungleichmäßigkeit der 
Belastung arg zu steigern und bei der Verteilung ungerecht zu wirken. 
Gerade die Ertragsbesteuerung aber vermag bekanntlich den wachsen 
den Finanzbedürfnissen kaum oder nur schwer zu folgen. Denn sie 
beruht auf einer relativ unbeweglichen Basis. Jede Steuererhöhung, 
sei es auch in Form von Zuschlägen, verschärft naturgemäß die den 
Ertragssteuern innewohnenden Mängel. 
Daß die Einnahmen aus den Zuschlägen mit der Gesamtentwick 
lung der Gemeindefinanzen im großen und ganzen nicht gleichen 
Schritt zu halten vermochten, ist zum Teil schon oben nachzuweisen 
versucht worden. Das Gesamterträgnis aus den Gemeindezuschlägen 
ist von 1882 bis 1907 gewachsen wie 100 zu 136,8 gegenüber einer 
Steigerung der ordentlichen Gesamteinnahmen von 100 auf 170,7 und 
des Gesamtabgabenerträgnisses von 100 auf 155,4. Fassen wir den 
30 jährigen Zeitraum 1882/1912 ins Auge, so haben sich die ordent 
lichen Gemeindeeinnahmen von 100 auf 217,8 und, indem wir die 
außerordentlichen Einnahmen mit berücksichtigen, die effektiven Ge 
samteinnahmen von 100 auf 224,4 erhöht, während die Erträge der 
Zuschläge sich nur von 100 auf 168,4 vermehrt haben. 
Dieser relative Rückgang der Bedeutung der Zuschläge für den 
öffentlichen Gemeindehaushalt fällt aber in der Hauptsache, wie so 
gleich näher dargelegt werden soll, in die Jahre 1882 bis 1887, 
während bis 1882 eher die entgegengesetzte Entwicklung zu erkennen 
ist. Nehmen wir das Jahr 1872 zum Ausgangspunkt unserer Unter 
suchung, so gestalten sich die bezüglichen Prozentsätze, in 5 jährigen 
Zeitabschnitten, wie folgt: 
(Siehe Tabelle S. 71.) 
Die Bewegung der Erträge der Zuschläge ist gegenüber der 
Entwicklung der ordentlichen Gesamteinnahmen wie der gesamten 
Steuerwirtschaft, wie in dem Fallen der vorstehenden bezüglichen
	        
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