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zugleich die Gefahr in sich, daß die Regierenden zu leichtsinniger
Ausgabenwirtschaft verleitet werden.
II. Ungleich schwieriger ist die Frage, wie die Zuschläge vom
Standpunkt der Produktivität und Elastizität zu beurteilen
sind. Die Forderung, daß eine Steuer in ihrem Ertrag genüge, ist
in dem obersten Zweck der Steuer, die öffentlichen Ausgaben zu
decken, begründet. Und daß eine Steuer elastisch sei, fordert die
Entwicklung der realen Verhältnisse. Sie muß sich dem öffentlichen
Bedarf jeweils verhältnismäßig leicht anzupassen vermögen, d. h. sie
muß fähig sein, zur Deckung des stetig steigenden öffentlichen Be
darfs steigende Erträge abzuwerfen, ohne die Ungleichmäßigkeit der
Belastung arg zu steigern und bei der Verteilung ungerecht zu wirken.
Gerade die Ertragsbesteuerung aber vermag bekanntlich den wachsen
den Finanzbedürfnissen kaum oder nur schwer zu folgen. Denn sie
beruht auf einer relativ unbeweglichen Basis. Jede Steuererhöhung,
sei es auch in Form von Zuschlägen, verschärft naturgemäß die den
Ertragssteuern innewohnenden Mängel.
Daß die Einnahmen aus den Zuschlägen mit der Gesamtentwick
lung der Gemeindefinanzen im großen und ganzen nicht gleichen
Schritt zu halten vermochten, ist zum Teil schon oben nachzuweisen
versucht worden. Das Gesamterträgnis aus den Gemeindezuschlägen
ist von 1882 bis 1907 gewachsen wie 100 zu 136,8 gegenüber einer
Steigerung der ordentlichen Gesamteinnahmen von 100 auf 170,7 und
des Gesamtabgabenerträgnisses von 100 auf 155,4. Fassen wir den
30 jährigen Zeitraum 1882/1912 ins Auge, so haben sich die ordent
lichen Gemeindeeinnahmen von 100 auf 217,8 und, indem wir die
außerordentlichen Einnahmen mit berücksichtigen, die effektiven Ge
samteinnahmen von 100 auf 224,4 erhöht, während die Erträge der
Zuschläge sich nur von 100 auf 168,4 vermehrt haben.
Dieser relative Rückgang der Bedeutung der Zuschläge für den
öffentlichen Gemeindehaushalt fällt aber in der Hauptsache, wie so
gleich näher dargelegt werden soll, in die Jahre 1882 bis 1887,
während bis 1882 eher die entgegengesetzte Entwicklung zu erkennen
ist. Nehmen wir das Jahr 1872 zum Ausgangspunkt unserer Unter
suchung, so gestalten sich die bezüglichen Prozentsätze, in 5 jährigen
Zeitabschnitten, wie folgt:
(Siehe Tabelle S. 71.)
Die Bewegung der Erträge der Zuschläge ist gegenüber der
Entwicklung der ordentlichen Gesamteinnahmen wie der gesamten
Steuerwirtschaft, wie in dem Fallen der vorstehenden bezüglichen