Object: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. öffentliche Versicherung. 
ö. F.A. und nur 1,37 °lo bei Privatversicherern. Für die Jahre 1907 
bis 1911 lauten die Rückdeckungszahlen: 
bei dem Verbände anderweit zusammen 
°/o ®/o °/o 
1907 . 6,25 2,16 8,4 
1908 6,66 1,44 8,1 
1909 6,82 0,88 7,7 
1910 6,90 1,38 8,28 
1911 7,03 1,56 8,59 
Der Anteil der Privatversicherer an der Rückdeckung sank also bis 1910 
ständig, während die Rückdeckung durch den öffentlichen Verband im 
ständigen Wachsen begriffen war. 
Die bereits vorerwähnte Trennung der Betriebsgebiete gestattet es 
den ö. F.A., in weiterem Maße als es bei den Privatversicherern mög- 
lich ist, nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit durch Verbandsbildung 
Rückversicherungs- und Mitversicherungsgelegenheit zu beschaffen. Mittel 
punkte hierfür bestehen zurzeit in deni „Feuerversicherungsverband in 
Mitteldeutschland zu Merseburg", der 2 preußische und 3 außerpreußische 
Anstalten zur gemeinsamen Tragung größerer Risiken zu dem Zwecke ver 
einigt, „für die ihm angehörigen Anstalten die Aufbringung der Mittel 
zur Deckung der Brandschäden zu sichern und zu erleichtern" und in der 
Rückversicherungsabteilung des 17 preußische und 4 außerpreußische An 
stalten umfassenden „Verbandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalteu in 
Deutschland". Dieser Rückversicherungsabteilung sind einschließlich der 
fünf Mitglieder des Mitteldeutschen Verbandes insgesamt aber nur zwölf 
Anstalten angeschlossen. Da nur wenige, meistens kleine städtische Sozie 
täten, ihren Risikenbestand bei Privatversicherern rückdecken, so trägt sich 
die große Masse der ö. F.A., insbesondere die der Zw.A., selbst. Wenn 
gleich infolge des bei einem großen Teile der ö F.A. bestehenden Zwaugs- 
charakters, der reichlich angesammelten Vermögensrücklagen (vgl. Tab. X) 
und des fast überall bestehenden Gegenseitigkeitsprinzips schwere Nach 
teile daraus kaum entstehen können, so dürfte doch für den Fall einer 
Verwüstung des Landes durch kriegerische Einfälle und der dadurch be 
dingten Verarmung der Bevölkerung sowie für Zeiten bürgerlicher Un 
ruhen daraus den Versicherungsnehmern unter Umständen infolge des 
notwendigen scharfen Anziehens der Nachschußschrauben Beschwernisse ent 
stehen können 18 , die vielleicht die finanzielle Bereitschaft beeinflussen. 
18 Trotz der bei fast allen ö. F.A. fahuiigsgemäß bestehenden Einschränkung des 
Risikos durch Ausschluß des reinen Kriegsrisikos; denn in unruhigen Zeiten wird einmal
	        
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