Object: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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drei örtlichen Instanzen an der Spitze. Großbritannien hat zwei regionale Verwaltungs- 
stufen aufzuweisen, ebenso Italien und Belgien. In Italien besteht für einen Teil der 
Steuern noch das System der Verpachtung für die Einhebung; die Veranlagung erfolgt 
durch staatliche Organe. 
Bauverwaltung 
Eine zentrale staatliche Hochbauverwaltung kennen — etwa im preußischen 
Sinne, wenn auch bei weitem nicht so stark ausgebaut — Frankreich, Großbritannien 
und Belgien. Sie ist in Frankreich dem Ministerium für Künste und Unterricht an- 
gegliedert, in Belgien dem Ministerium für öffentliche Arbeiten, in Großbritannien 
dem Schatzamt, allerdings unter einem eigenen Kabinettsminister. 
Landesverteidigung 
In sämtlichen Ländern außer Belgien wird die gesamte Wehrmacht entsprechend ihren 
Zweigen durch die drei Ministerien für Heer, Marine und Luftfahrt geleitet. Durch 
besondere Beiräte (Nationalverteidigungskomitees bzw. Kabinettskomitees) sind sie 
wiederum einheitlich zusammengefaßt. Viele aus dem Heeresetat bezahlte Institute 
(karto- und hydrographische, meteorologische Institute usw.) dienen auch allgemeinen 
Zwecken. Das Ministerium für Luftfahrt verwaltet überall außer der militärischen auch 
Jie zivile Luftfahrt. 
Kolonialverwaltung 
Das Kolonialministerium umfaßt in allen Ländern die gesamten öffentlichen. Aufgaben, 
die sich auf Kolonien beziehen. Es kommt also in der Kolonialverwaltung das Provin- 
zialsystem anstatt des Fachsystems zur Anwendung. Eine Ausnahme bildet die Ver- 
waltung der Kolonialtruppen, die, Italien ausgenommen, überall zum Heeresministerium 
ressortiert. Gewisse abhängige Landesteile unterstehen in einigen Ländern jedoch nicht 
dem Kolonialministerium, sondern — immer als Ganzes — anderen Ministerien. Bei 
Großbritannien und Frankreich stellen sich mit Rücksicht auf die Größe und die ver- 
schiedene Stellung der Reichsteile zum Mutterlande die kolonialen Aufgaben unter 
folgende Zentralämter: 
Ämter 
Reichsteile 
Großbritannien: 
! Dominien, Südrhodesien und die 
anderen südafrikanischen Gebiete 
Sämtliche übrigen Reichsteile außer 
Indien 
Indien 
Ägypten und Straits Settlements 
Frankreich: 
Innenministerium Algier 
Auswärtiges Amt Marokko, Tunis 
Kolonialministerium Übrige Kolonien 
Italien und Belgien mit ihren kleineren Kolonialreichen kennen Kolonialsonderverwal- 
sungen außerhalb ihrer Kolonialministerien nicht. Bei der Beurteilung der Staats- 
ausgaben ist zu beachten, daß sie nur den Etat des Kolonialministeriums, aber nicht 
die eigentlichen Kolonialetats berücksichtigen. Der französische Etat enthält jedoch ent- 
sprechend der rechtlichen Stellung dieses Landes zu Frankreich den Etat von Algier. 
Die Leistungsverwaltung im allgemeinen 
Die einzelnen Verwaltungsaufgaben, die aus dem aktiven Eingriff des Staates in 
Wirtschaft und Gesellschaft entstanden sind, sind in den verschiedenen 
Ländern weit weniger einheitlich als die Aufgaben der Hoheitsverwaltung in den ent-
	        
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