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Reihe anderer Industrien den Wunsch geweckt, durch eine Zwangs-
kartellierung die bestehenden Konkurrenzschwierigkeiten zu über-
winden. Bei der unpräzisen Ausdrucksweise, die damals eingerissen
war, kann man, wenn in der Literatur ‚der Kriegszeit von Vor-
schlägen zu Zwangskartellen und Zwangssyndikaten die Rede ist,
daraus allerdings noch nicht ohne weiteres schließen, daß wirklich
Zwangskartelle in dem hier zugrunde gelegten Sinne gemeint waren,
Wirkliche Zwangskartelle wurden aber z. B. von manchen Kreisen
der Ziegeleiindustrie gefordert, und es wurde auch, obgleich
es an Widerspruch aus den eigenen Reihen nicht fehlte, der Regie-
rung der Entwurf einer entsprechenden Verordnung, die die zwangs-
weise Bildung von Verkaufsverbänden sowie die Einführung der Ge-
nehmigungspflicht für die Errichtung neuer Ziegeleien und die Er-
weiterung der bestehenden vorsah, unterbreitet. Das Reichswirt-
schaftsamt hat aber in einem Schreiben vom 3ı. Juli 1918*) diese
Forderung abgelehnt, da es andernfalls eine Erschwerung oder Ver-
teuerung des Wohnungsbaues befürchtete. In dem Schreiben heißt
es u. a.: „Es mag richtig sein, daß die Leistungsfähigkeit der vor-
handenen Ziegeleien auch den größten Bedarf, mit dem gerechnet
werden muß, zu decken vermöchte, jedoch nur unter der Voraus-
setzung, daß die Entfernung zwischen Erzeugungsort und Bauplatz
nicht berücksichtigt wird. Daß jeder Ort, an dem ein größeres Be-
dürfnis nach neuen Bauten entstehen wird, über Ziegeleien in solcher
Nähe verfügt, daß er mit Ziegeln leicht und ohne verhältnismäßige
Beförderungskosten und Schwierigkeiten schnell und voll versorgt
werden kann, ist nicht anzunehmen und auch nicht festzustellen, da
das Baubedürfnis vorher nicht übersehen werden kann. Die schwierige
Lage der Ziegeleiindustrie rührt eben daher, daß das Gebiet, das ein
Betrieb wirtschaftlich versorgen kann, zwar je nach den zur Ver-
fügung stehenden Beförderungsmitteln größer oder kleiner, immer
jedoch recht beschränkt ist, daß aber das Baubedürfnis stark wechselt.
Immer wieder wird durch ein Baubedürfnis, das an anderen, zu den
älteren Ziegeleien ungünstig liegenden Orten neu auftritt, die Ent-
stehung neuer Ziegeleien notwendig, während das abflauende Bau-
bedürfnis an den früheren Stellen den älteren Ziegeleien den Absatz
entzieht. Dieser Übelstand für die Industrie liegt in der Natur des
Erzeugnisses und der Verbreitung des Rohstoffes begründet. An
den naturgemäßen Verhältnissen könnte durch künstliche Maßnahmen
nur auf Kosten der günstigen und billigen Versorgung des Baube-
.) Abgedruckt in der Tonindustrie-Zeitung 10918 II. S. 462.