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werbe nicht ruiniert werden sollen, so bleibt nur übrig, die Fest-
legung der Einzelheiten der indirekten Besteuerung aus den Amts-
zimmern der Bureaukratie in die Hände der sachverständigen Ge-
werbegenossen zu legen. Nur derjenige, der das Gewerbe aus prak-
tischer Erfahrung bis in alle Einzelheiten kennt, wird die Höhe, die
Methoden und die Stufen indirekter Produktionssteuern so bezeichnen
und festlegen können, wie es notwendig ist, um Gewerbe und Reichs-
finanzen gedeihen zu lassen. Auf diesem Grundgedanken beruht die
Idee der Steuergemeinschaften‘“?!). B. macht seinen Vorschlag lediglich
im Interesse der Reichsfinanzen, er sieht aber voraus, daß solche
Steuergemeinschaften auch die Regelung der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse ihrer Branche übernehmen würden. „Die Gewerbeleitung
hat vom Staat nur das Recht der Besteuerung delegiert erhalten.
Es ist weder notwendig noch erwünscht, daß sie sofort auch das
Recht verliehen bekommt, in den Produktionsprozeß der Gewerbe-
genossen einzugreifen. Dieses Recht wird ihr sehr bald von den
Gewerbegenossen selbst übertragen werden. Sie werden darum bitten
und flehen. Es muß nur von vornherein durch die Verfassung dafür
gesorgt werden, daß die Gewerbeleitung verpflichtet wird, die Re-
gelung der Produktion zu übernehmen, wenn eine die Mehrheit der
eingeschätzten Steuern vertretende Menge von Gewerbegenossen das
beantragt ... Also nicht durch den Zwang der Gesetzesvorschriften
soll aus der Steuergemeinschaft auch eine Produktionsgemeinschaft
werden, sondern nur auf den Wunsch der Gewerbegenossen“ 2),
Später®) ist Bernhard noch einmal auf den Gegenstand
zurückgekommen. Er bemerkt dabei: „Ich war damals der Meinung,
daß der Staat an die Stelle aller Produktionssteuern und vielleicht
sogar auch an die Stelle der Steuern aus gewerblichem Einkommen
einfach eine Pauschalsteuer ausschreiben sollte und daß die Vertei-
lung dieser Steuern auf die einzelnen Branchen durch den Wirt-
schaftsrat nach Anhörung der Interessenten, gewissermaßen als Er-
gebnis eines Kampfes zwischen sämtlichen Branchen auferlegt werden
könnte. Ich habe mich inzwischen überzeugen lassen, daß die Ein-
wände, auf diese Weise könne kein gerechter Schlüssel gefunden
werden, tatsächlich richtig sind. Ich konnte auch dem Einwand nicht
jede Berechtigung versagen, daß auf diese Weise der Staat unter
Umständen seine Steuerhoheit vollkommen aus der Hand gab und
sie auf Interessentenvereinigungen übertrug. Aber einer der Gründe,
la. a. O., S. 15.
?) S. 28.
') Magazin der Wirtschaft. 1927, S. 620