Full text : Kartelle

r68

lungsgehilfen wünschten. . . . Regelung der Rohstoffversorgung
durch «Beibehaltung der Kriegsrohstoffgesellschaften und Einkaufsgesellschaften
 unter entsprechender Umgestaltung und Mitwirkung von
Handel, Industrie, Schiffahrt und Banken. . . Der Verband der
deutschen Ölmühlen, Berlin, betone die Abhängigkeit in der Rohstoffversorgung
 vom Auslande, wünsche Gründung einer Wirtschaftsgesellschaft
 für die deutschen Ölmühlen zwecks Rohstoffversorgung
unter staatlicher Kontrolle, Schaffung eines besonderen Dezernats
hierfür im Reichsamt für Übergangswirtschaft. .. Der Hansabund
wünsche Reglementierung der Einfuhr von Rohstoffen durch Rohstoffsyndikate,
 aber nicht unter Leitung der Reichsbehörden, sondern
mit möglichster Selbständigkeit. .. Der Kriegsausschuß der deutschen
Industrie wünsche Regelung der Einfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten,
 wobei die private Initiative jedoch in den Vordergrund
treten solle und solle die Regelung auch allen unnötigen Zwang
vermeiden, also keine behördliche Organisation sein. Demgemäß
wünsche der Ausschuß andere Organisation als die bestehenden
kriegswirtschaftlichen Ausschüsse, eine wirkliche Selbstverwaltung.
Einkaufssyndikate für jede Art Rohstoff- und Verteilungsgesellschaft.“
Bei den weiteren Beratungen!) trat aber immer mehr in die
Erscheinung, daß man in erster Linie an eine behördliche Regelung
der Einfuhr dachte. Als Beispiel einer solchen sei die Bundesratsverordnung
 vom 27. Juni 1918 über wirtschaftliche Maßnahmen für
die Übergangswirtschaft auf dem Textilgebiete genannt. Durch
diese Verordnung wurde einmal die „Reichsstelle für Textilwirtschaft“
 begründet. Sie war einfach eine dem Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt)
 unterstellte Behörde und hatte die weiterhin zu erwähnenden
 Reichswirtschaftsstellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu
überwachen, anzuleiten und zu gemeinsamer Arbeit zusammenzufassen.
 Für die Durchführung im einzelnen wurden besondere
„Reichswirtschaftsstellen“ für Baumwolle, Wolle, Seide usw. ins Leben
gerufen. Sie sollten nach näherer Anweisung des Reichskanzlers
Vorarbeiten leisten für die Regelung der Beschaffung, Verteilung,
Verarbeitung, Lagerung, des Absatzes, des Verbrauchs und der Preise
textiler Rohstoffe sowie von Halb- und Fertigerzeugnissen. Die Vertreterversammlung‘
 der Reichswirtschaftsstellen wurde gebildet durch
Mitglieder der beteiligten Kreise der Industrie, des Handwerks, des
Groß- und Kleinhandels, der Angestellten und der Arbeiterschaft,
iy Vgl. 6. und 7. Teilbericht des Ausschusses für Handel und Gewerbe betr.
Überführung der Kriegs- in die Friedenswirtschaft (Reichstagsdrucksachen 13. Leg.-Per.,
 II. Sess., Nr. 12690 u. 1600).
            
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