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unbedingt Handwerkerkartelle nicht seltener sein als solche unter
Großindustriellen. Vor allem sind es die Bäcker und Schlächter, die
bei der Gleichartigkeit und leichten Taxierbarkeit ihrer Produkte
fast überall Preisvereinbarungen leicht zustande bringen und dank
einer mehr oder weniger straffen Organisation meistens auch leidlich,
manchmal nur zu gut innehalten!).“ Später hat Dethloff®) die
Frage eingehend geprüft und nachgewiesen, daß es Handwerkerkartelle,
und zwar nicht nur solche mit lokalem, sondern auch solche
mit weiterem Geltungsbereich, in erheblicher Zahl gibt. Wenn man
die Handwerkerpresse verfolgt, erkennt man, daß auch in der Gegenwart
Kartellierungsbestrebungen im Handwerk viel erörtert werden °).
Ganz besonders bestehen solche Kartelle in den Bauhaupt- und Baunebengewerben
*%).
6. Nicht richtig ist es, die Kartelle zu definieren als Verbände
von Unternehmern des gleichen Gewerbezweiges, Auch verschiedenartige
Unternehmungen, z. B. Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen,
Gas- und Elektrizitätswerke können miteinander
konkurrieren und diese Konkurrenz durch den Abschluß eines Kartellvertrages
einschränken.
Schon bei Baumgarten-Meszl6eny, Kartelle und Trusts (Berlin
1906) ist das treffend hervorgehoben worden. Es heißt dort S. 38 f.: ‚Mehrere Schriftsteller
bezeichnen als wesentliches Merkmal der Definition, daß die Unternehmer zu
demselben Produktionszweige gehören. Dieser Zusatz ist entweder überflüssig oder
unrichtig. Überflüssig, wenn wir den „Produktionszweig‘‘ im weitesten Sinne gebrauchen,
und unter demselben alle jene Unternehmer verstehen, zwischen welchen eine
ıı Wilden, Preisvereinbarungen im Handwerk (Kartell-Rundschau 1911,
S, 73 ff.) behauptet, daß im Handwerk besondere Schwierigkeiten für die Festsetzung
einheitlicher Preise beständen, führt dann aber selbst mehrere Fälle von Handwerkerpreiskartellen
an. Biermer sagt im Wörterbuch der Volkswirtschaft, 3. Aufl.,
Bd. 2, S. 24 £f., es lasse sich kaum leugnen, daß ‚die heutigen Koalitionen des gewerblichen
Mittelstands, namentlich des Handwerks, die vielfach Preiskartelle sind, in ihren
Absichten und Wirkungen den Kartellen der Großunternehmer verzweifelt ähneln,
und es ist nicht recht einzusehen, warum maßgebende Autoren diesen monopolistischen
Zusammenschluß im Handwerk, der durch die Innungsgesetzgebung, wenn auch gegen
den Willen des Gesetzgebers, stark gestützt worden ist, aus der Betrachtung der Kartellentwicklung
a priori ausgeschieden wissen wollen“,
2) Kartellierungsbestrebungen im Handwerk, Hannover 1922.
3) Der Enqueteausschuß geht in seinem Generalbericht über das deutsche Handwerk
auf die Frage der Kartelle im Handwerk nur ganz kurz ein und sagt S. 314: „Die
früheren Ansätze zur Kartellbildung haben zu keiner Entwicklung geführt, die als
Ausdruck handwerklicher Preispolitik bezeichnet werden könnte.‘ Diese Auffassung
dürfte den Tatsachen der Wirklichkeit nicht gerecht werden.
‘) Über den Kartellcharakter der Zünfte vgl. Abschnitt II. Auf die kartellmäßige
Betätigung von Zwangsinnungen wird in Abschnitt IV einzugehen sein.