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Der Staat sei nun gerade diese Einheit und Verbindung
der Individuen zu einem sittlichen Ganzen, welche die
Funktion habe, diesen Kampf zu führen, eine Vereini
gung) welche die Kräfte aller einzelnen, in die sie ein
geschlossen sind, millionenfach vermehrt, die Kräfte,
welche ihnen allen als einzelnen zu Gebote stehen
würden, millionenfach vervielfältigt.
Der Zweck des Staates sei also nicht der, dem einzelnen
nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu schützen,
mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie angeblich
schon in den Staat eintritt, während er in Wahrheit beide,
Freiheit und Eigentum, erst im Staate und durch den
Staat produziert. Der Zweck des Staates könne viel
mehr kein andrer sein, als das zu vollbringen, was von
Haus aus schon seine natürliche Funktion sei, also
formell ausgesprochen: durch die Staatsvereinigung die
einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke und eine
solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie als einzelne
niemals erreichen könnten.
Der letzte und inhaltliche Zweck des Staates sei somit
der: das menschliche Wesen zur positiven Entfaltung
und fortschreitenden Entwicklung zu bringen, mit
andern Worten: die menschliche Bestimmung, da-
heißt alle Kultur, deren das Menschengeschlecht fähig
sei, zum wirklichen Dasein herauszuringen und zu
gestalten. Er sei die Erziehung und Entwicklung deS
Menschengeschlechts zur Freiheit.
In der Tat arbeite auf diese Auffassung des Staats
unter uns schon die antike Bildung, welche nun einmal
die unverlierbare Grundlage des deutschen Geistes ge
worden sei, mächtig hin, wofür ich die Worte des großen