Full text: Kartelle

vorgenommen, ganz nach der Art der modernen Kartellabmachungen, 
indem von den Mitgliedern des Gewerbes die einen bestimmt wurden, 
die künftig nur eins, und die anderen, die zwei Leder arbeiten 
durften. Es ist also eine „Produktionskontingentierung“ zum Zwecke, 
die Konkurrenz einzuschränken und die Preise zu heben.“ 
Schon frühzeitig sind aber auch Stimmen laut geworden, die 
sich dagegen aussprachen, daß in den Zünften kartellartige Gebilde 
zu sehen seien. So sagte Schönlank?!): „Die großindustriellen 
Unternehmerverbände sind eine durch und durch moderne Erschei- 
nung, aus den Bedürfnissen der Gegenwart erwachsen, in ihrem 
Schoße die Keime für neue Wirtschaftsgebilde tragend. Wenn man 
den Versuch macht, geschichtliche Bezüge aufzufinden, welche die 
Kartelle als die Sprößlinge oder die Erben mittelalterlicher Kor- 
porationen legitimieren sollen, so müssen die schönen Hoffnungen 
dieses Historismus an den Tatsachen Schiffbruch leiden. .. Zünfte 
und Kartelle sind nicht vergleichbar, sie sind toto caelo verschieden, 
so verschieden wie die feudale Wirtschaftsweise von der bürgerlichen.“ 
Ebenso führte Bücher 1894 auf der Generalversammlung des Ver- 
eins für Sozialpolitik ?) aus, daß die Zünfte in den Grundbedingungen 
ihrer Existenz „himmelweit von den Kartellen verschieden“ seien. 
„In den Zünften herrscht das persönliche Element; sie sind Ver- 
einigungen der selbständigen Arbeiter des gleichen Berufs. In den 
Kartellen schwindet das persönliche Element bis zu dem Maße, daß 
manche dieser Vereinigungen als Bedingung des Beitritts die Um- 
wandlung der Einzelunternehmung in eine Aktiengesellschaft auf- 
stellen. Sie sind Vereinigungen kapitalistischer Betriebe des gleichen 
Geschäftszweiges. In einer Zunft gilt jeder, was er kann, und nimmt 
darnach an den Vorteilen der Gemeinschaft teil; im Kartell gibt jeder, 
was er hat, und dementsprechend verteilt sich auch der Monopol- 
gewinn pro rata des investierten Kapitals. In den Zünften waltet 
das Prinzip der Brüderlichkeit und des freiwilligen solidarischen Ein- 
stehens füreinander; in den Kartellen gilt das Recht des Stärkeren, 
und das Einstehen füreinander gründet sich auf das Prinzip des 
Solawechsels?)“. 
ı) Archiv für sociale Gesetzgebung und Statistik, Bd. 3 (1890), S. 5109. 
Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 61, S. 145 f. 
Ebenda, S. 188, sagte Ofner: „Wenn man die Bedeutung der Kartelle 
erkennen will, so ist es nicht richtig, wenn man sich auf die Zünfte beruft. Die Zünfte 
waren eine öffentlich-rechtliche Institution, der Ausdruck des ständischen Prinzips 
in der Stadt, und sie haben daher mit den Kartellen als freiwilligen Verbänden keine 
Ähnlichkeit.‘ 
;)
	        
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