vorgenommen, ganz nach der Art der modernen Kartellabmachungen,
indem von den Mitgliedern des Gewerbes die einen bestimmt wurden,
die künftig nur eins, und die anderen, die zwei Leder arbeiten
durften. Es ist also eine „Produktionskontingentierung“ zum Zwecke,
die Konkurrenz einzuschränken und die Preise zu heben.“
Schon frühzeitig sind aber auch Stimmen laut geworden, die
sich dagegen aussprachen, daß in den Zünften kartellartige Gebilde
zu sehen seien. So sagte Schönlank?!): „Die großindustriellen
Unternehmerverbände sind eine durch und durch moderne Erschei-
nung, aus den Bedürfnissen der Gegenwart erwachsen, in ihrem
Schoße die Keime für neue Wirtschaftsgebilde tragend. Wenn man
den Versuch macht, geschichtliche Bezüge aufzufinden, welche die
Kartelle als die Sprößlinge oder die Erben mittelalterlicher Kor-
porationen legitimieren sollen, so müssen die schönen Hoffnungen
dieses Historismus an den Tatsachen Schiffbruch leiden. .. Zünfte
und Kartelle sind nicht vergleichbar, sie sind toto caelo verschieden,
so verschieden wie die feudale Wirtschaftsweise von der bürgerlichen.“
Ebenso führte Bücher 1894 auf der Generalversammlung des Ver-
eins für Sozialpolitik ?) aus, daß die Zünfte in den Grundbedingungen
ihrer Existenz „himmelweit von den Kartellen verschieden“ seien.
„In den Zünften herrscht das persönliche Element; sie sind Ver-
einigungen der selbständigen Arbeiter des gleichen Berufs. In den
Kartellen schwindet das persönliche Element bis zu dem Maße, daß
manche dieser Vereinigungen als Bedingung des Beitritts die Um-
wandlung der Einzelunternehmung in eine Aktiengesellschaft auf-
stellen. Sie sind Vereinigungen kapitalistischer Betriebe des gleichen
Geschäftszweiges. In einer Zunft gilt jeder, was er kann, und nimmt
darnach an den Vorteilen der Gemeinschaft teil; im Kartell gibt jeder,
was er hat, und dementsprechend verteilt sich auch der Monopol-
gewinn pro rata des investierten Kapitals. In den Zünften waltet
das Prinzip der Brüderlichkeit und des freiwilligen solidarischen Ein-
stehens füreinander; in den Kartellen gilt das Recht des Stärkeren,
und das Einstehen füreinander gründet sich auf das Prinzip des
Solawechsels?)“.
ı) Archiv für sociale Gesetzgebung und Statistik, Bd. 3 (1890), S. 5109.
Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 61, S. 145 f.
Ebenda, S. 188, sagte Ofner: „Wenn man die Bedeutung der Kartelle
erkennen will, so ist es nicht richtig, wenn man sich auf die Zünfte beruft. Die Zünfte
waren eine öffentlich-rechtliche Institution, der Ausdruck des ständischen Prinzips
in der Stadt, und sie haben daher mit den Kartellen als freiwilligen Verbänden keine
Ähnlichkeit.‘
;)