Full text: Kartelle

Air 
Einen besonderen Antrieb hat die Verbandsbildung durch die 
Einführung der sozialen Krankenversicherung und die Einstellung 
der Krankenkassen gegenüber den Arzten erfahren. Unter dem Ein- 
fluß der Inflation!) sind dann die Arztevereine immer weiter ausge- 
baut worden ?), und sie stellen heute gegenüber dem einzelnen Arzt 
Im Anschluß an eine für das Reich als Norm aufzustellende und soweit wie möglich 
von den Syndikaten zu akzeptierenden Taxe würden für die einzelnen städtischen 
oder ländlichen Kommunen besondere den örtlichen Verhältnissen Rechnung tra- 
gende Spezialtaxen festgestellt werden, welchen in den betreffenden Gemeinden nicht 
nur für den Fall des gerichtlichen Austrages einer Forderung, sondern in jedem einzelnen 
Falle Geltung und Nachachtung zukäme und von denen abzuweichen unstatthaft, ja 
unmöglich wäre. Die dem Syndikate angehörenden Ärzte würden von den gesamten 
Ärzten des betreffenden Ortes oder bei sehr kleinen Gemeinden von den Ärzten meh- 
rerer benachbarter Orte, die sich zu einem gemeinsamen Syndikat zusammentun könn- 
ten, gewählt und hätten, durch Majoritäten aus der Wahl hervorgegangen, in deren 
Sinne zu votieren. Die Verwaltungsbeamten, welche die Stellung im Syndikat als 
Nebenamt bekleideten, würden aus Beamten der Kommune gestellt, also direkt oder 
indirekt aus den Wahlen der gesamten Gemeindemitglieder hervorgegangen sein. So 
kämen die Ansichten und Wünsche des Bürgertums wie der speziell interessierten Fach- 
genossen zum Ausdruck.‘ (S. 6f.) Über die Wirkung einer solchen Maßnahme sagt 
der Verfasser: ‚,Das Publikum könnte sich den erhöhten Sätzen nicht mehr entziehen, 
ebenso wie erhöhten Steuersätzen .... Vor allen Dingen würden manche das An- 
sehen des Standes schädigende und damit bei einem gewissen Teil des Publikums das 
Vertrauen untergrabende Maximen, vor allen Dingen das häßliche Unterbieten, fort- 
fallen.‘ Für die wirtschaftlichen Besonderheiten dieses Berufszweiges kennzeichnend 
ist es, daß Z. noch besonders die Frage aufwirft, wie bei dieser Regelung die Profes- 
soren behandelt werden sollten. ‚‚,Die Professoren könnten entweder ganz außerhalb 
des allgemeinen Honorierungsverfahrens stehen und ihr Honorar unvermittelt von 
den Patienten selbst einziehen, indem bezüglich der Höhe desselben ihnen die freieste 
Selbstbestimmung gesetzlich gewährleistet würde, oder das Allgemeinverfahren könnte 
auch für sie bindende Kraft haben, mit der besonderen Vergünstigung, außer dem von 
dem Syndikat zu erhebenden Taxsatz noch ein beliebiges Extrahonorar beanspruchen 
und von dem Patienten direkt in Empfang nehmen zu dürfen. Ja, die letztere Modalität 
könnte auch jedem anderen Arzt freistehen, doch mit der Einschränkung, daß es da- 
zu einer besonderen Erklärung seitens desselben und eines Erkennungszeichens am 
Schilde dafür bedürfte, während es sich bei einem Professor von selbst verstünde. 
Die Erklärung seitens eines Arztes, auf ein Extrahonorar Anspruch 'zu erheben, hätte 
zu bedeuten, daß derselbe eine quantitativ nicht sehr ausgedehnte Praxis zu betrei- 
ben wünsche und gewissermaßen nur auf „praxis aurea‘‘ reflektiere. Dieser Modus 
würde auch dem Umstand vorbeugen, daß der Arzt, der bei Armen oder selbst etwas 
Bemittelteren, den sogenannten kleinen Leuten, nicht zu praktizieren wünschte, vor- 
kommenden Falls ablehnen müßte.‘ (S. 7f.) 
?) Auch bei den Anwälten hat die Inflation den Gedanken an Preisverein- 
barungen belebt. Vgl. S. Feuchtwanger, Die freien Berufe. München 1922. 
?) Vgl. dazu Puppe, Die Bestrebungen der deutschen Ärzte zu gemeinsamer 
Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Wiesbaden 1911. Plaut, Der Gewerk- 
schaftskampf der deutschen Ärzte. Karlsruhe ı913. Kuhns, Fünfundzwanzig 
Tahre Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund). Leipzig 1925
	        
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