Full text : Kartelle

Air

Einen besonderen Antrieb hat die Verbandsbildung durch die
Einführung der sozialen Krankenversicherung und die Einstellung
der Krankenkassen gegenüber den Arzten erfahren. Unter dem Einfluß
 der Inflation!) sind dann die Arztevereine immer weiter ausgebaut
 worden ?), und sie stellen heute gegenüber dem einzelnen Arzt
Im Anschluß an eine für das Reich als Norm aufzustellende und soweit wie möglich
von den Syndikaten zu akzeptierenden Taxe würden für die einzelnen städtischen
oder ländlichen Kommunen besondere den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragende
 Spezialtaxen festgestellt werden, welchen in den betreffenden Gemeinden nicht
nur für den Fall des gerichtlichen Austrages einer Forderung, sondern in jedem einzelnen
Falle Geltung und Nachachtung zukäme und von denen abzuweichen unstatthaft, ja
unmöglich wäre. Die dem Syndikate angehörenden Ärzte würden von den gesamten
Ärzten des betreffenden Ortes oder bei sehr kleinen Gemeinden von den Ärzten mehrerer
 benachbarter Orte, die sich zu einem gemeinsamen Syndikat zusammentun könnten,
 gewählt und hätten, durch Majoritäten aus der Wahl hervorgegangen, in deren
Sinne zu votieren. Die Verwaltungsbeamten, welche die Stellung im Syndikat als
Nebenamt bekleideten, würden aus Beamten der Kommune gestellt, also direkt oder
indirekt aus den Wahlen der gesamten Gemeindemitglieder hervorgegangen sein. So
kämen die Ansichten und Wünsche des Bürgertums wie der speziell interessierten Fachgenossen
 zum Ausdruck.‘ (S. 6f.) Über die Wirkung einer solchen Maßnahme sagt
der Verfasser: ‚,Das Publikum könnte sich den erhöhten Sätzen nicht mehr entziehen,
ebenso wie erhöhten Steuersätzen .... Vor allen Dingen würden manche das Ansehen
 des Standes schädigende und damit bei einem gewissen Teil des Publikums das
Vertrauen untergrabende Maximen, vor allen Dingen das häßliche Unterbieten, fortfallen.‘
 Für die wirtschaftlichen Besonderheiten dieses Berufszweiges kennzeichnend
ist es, daß Z. noch besonders die Frage aufwirft, wie bei dieser Regelung die Professoren
 behandelt werden sollten. ‚‚,Die Professoren könnten entweder ganz außerhalb
des allgemeinen Honorierungsverfahrens stehen und ihr Honorar unvermittelt von
den Patienten selbst einziehen, indem bezüglich der Höhe desselben ihnen die freieste
Selbstbestimmung gesetzlich gewährleistet würde, oder das Allgemeinverfahren könnte
auch für sie bindende Kraft haben, mit der besonderen Vergünstigung, außer dem von
dem Syndikat zu erhebenden Taxsatz noch ein beliebiges Extrahonorar beanspruchen
und von dem Patienten direkt in Empfang nehmen zu dürfen. Ja, die letztere Modalität
könnte auch jedem anderen Arzt freistehen, doch mit der Einschränkung, daß es dazu
 einer besonderen Erklärung seitens desselben und eines Erkennungszeichens am
Schilde dafür bedürfte, während es sich bei einem Professor von selbst verstünde.
Die Erklärung seitens eines Arztes, auf ein Extrahonorar Anspruch 'zu erheben, hätte
zu bedeuten, daß derselbe eine quantitativ nicht sehr ausgedehnte Praxis zu betreiben
 wünsche und gewissermaßen nur auf „praxis aurea‘‘ reflektiere. Dieser Modus
würde auch dem Umstand vorbeugen, daß der Arzt, der bei Armen oder selbst etwas
Bemittelteren, den sogenannten kleinen Leuten, nicht zu praktizieren wünschte, vorkommenden
 Falls ablehnen müßte.‘ (S. 7f.)
?) Auch bei den Anwälten hat die Inflation den Gedanken an Preisvereinbarungen
 belebt. Vgl. S. Feuchtwanger, Die freien Berufe. München 1922.
?) Vgl. dazu Puppe, Die Bestrebungen der deutschen Ärzte zu gemeinsamer
Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Wiesbaden 1911. Plaut, Der Gewerkschaftskampf
 der deutschen Ärzte. Karlsruhe ı913. Kuhns, Fünfundzwanzig
Tahre Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund). Leipzig 1925
            
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