Full text: Kartelle

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Zur Geschichte der Abnehmerkartelle. Beschäftigt man sich mit 
den älteren Kartellen, so stößt man dabei auch auf Abnehmer- 
kartelle aus verhältnismäßig früher Zeit. Vielleicht würde eine 
nähere Beschäftigung mit dem Gegenstande sogar ergeben, daß die 
relative Bedeutung der Abnehmerkartelle in früherer Zeit größer 
war als in der Gegenwart, da infolge der Produktions- und Transport- 
verhältnisse die Fälle einer Knappheit an Waren und damit einer 
Konkurrenz um diese vielleicht häufiger waren als neuerdings. Viel- 
fach sorgen auch die Zünfte für eine gemeinsame Regelung des 
Einkaufs ihrer Mitglieder, Wenn dabei nur die Absicht bestand, 
durch Einkauf im großen niedrigere Preise zu erzielen, so fungiert 
die Zunft lediglich als eine Art Einkaufsgenossenschaft. Soweit 
der gemeinsame Bezug aber die Konkurrenz beim Einkauf aus- 
schließen soll, und auf dem betreffenden Markte nur die Mitglieder 
der Zunft als Käufer in Betracht kämen, würde man von einem 
Einkaufskartell reden müssen. 
Im übrigen seien hier nur einige von Strieder!) zusammen- 
gestellte Tatsachen erwähnt: 
Eine sächsische Verordnung aus dem Jahre 1534 bestimmt: ‚Es sollen auch 
die Ritterschaft und die Städte fleißig Achtung haben, damit die Wollenkäuffer und 
Vorkäuffer sich nicht versammeln und einigs Kauffs sich vereinigen, wie sie die Wolle 
und nicht anders kauffen und verkauffen wollen; und wo sie solche Vereinigung der 
Wollenkäuffer und Vorkäuffer befinden, die sollen von jeder Obrigkeit darum gebühr- 
lich gestrafft werden und die Städte solches alle Schaar- und Wollen-Märkte ausruffen 
lassen.‘ Dazu bemerkt Strieder?): „Es handelt sich hier um Einkäuferkartelle, 
wie sie uns auch sonst aus dem 16. Jahrhundert und früher bekannt sind. Ich erinnere 
nur an die Verhältnisse im böhmischen Bergbau. Dort kauften Erzkäufer von den 
Gewerken und Häuern das Erz auf. Schon die Constitutiones juris metallici Wenzels II. 
(1283—1305) tadelten die Kartellierung der Erzkäufer zur Drückung der Preise, die 
oft dabei vorkamen. Später bedrohte die Kuttenberger Ordnung diese Kartelle mit 
strengen Strafen.“ 
Ein brandenburgischer Rezeß aus dem Jahre 1653°) besagt: „Demnach wir 
auch berichtet worden, daß die Hopfen-Führer sich untereinander wie hoch sie den 
Hopfen einkaufen wollen, verbinden, und wer dawider handelt unter sich strafen: 
So wollen wir solch schädliche Monopolia nicht dulden, sondern durch öffentliche 
Edicta verbiethen, auch dem Magistrat jedes Orths anbefehlen, hierunter mit Fleiß 
zu inquirieren und die Delinquenten gebührlich darüber strafen.‘“ Weiterhin heißt 
es dort: „daß etzliche Handelsleute und Handwercker wegen des Korns-. Viehs- und 
führt, daß sich ı2 der bedeutendsten Kalblederfabriken zum gemeinsamen Einkauf 
von Kalbfellen in Deutschland zusammengeschlossen haben. Der Einkauf wird durch 
einen von den Fabriken aufgestellten Arbeitsausschuß besorgt.“ 
1) Studien zur Geschichte kapitalistischer Organisationsformen. München 1914. 
?) A. a. O., S. 185. 
3 Strieder, a. a. O.. S. 201
	        
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