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worden. Zu billigeren Preisen kann mit den Lieferanten abge-
schlossen werden, jedoch ist solches nur selten möglich gewesen, da
die Produzenten durch ihren Verein von den festgesetzten Preisen
benachrichtigt werden,“
[n die gleiche Kategorie gehören die Preisvereinbarungen von
Brauereien bezüglich des Einkaufs von Gerste. Sie sind früher
vielfach empfohlen worden, haben aber anscheinend nur lokale Be-
deutung erlangt. Hartl!) sagt darüber: „Das Bestreben der Brauereien
nach Verbilligung der Produktionskosten und der Rohmaterialien
findet die wirkungsvollste Unterstützung durch die gegenseitige Ver-
ständigung, Verabredung und Vereinbarung der Brauereien eines
bestimmten Bezirkes über die Preise der Rohmaterialien, insbesondere
der Gerste, Gerade im Gerstenhandel ist eine Verständigung der
beteiligten Brauereien über die anzulegenden Gerstenpreise dringend
erwünscht. In der Tat haben sich zuerst einige der älteren bestehen-
den Brauereiverbände mit Erfolg auf diesem Gebiete versucht und
dadurch bedeutende Einsparungen beim Bezuge der Rohmaterialien
gemacht. In Bayern war es zuerst die Brauereivereinigung Bamberg
und Umgebung, die in jüngster Zeit Gerstenmarktkommissionen
einrichtete, d. h. einen Ausschuß von Brauereibesitzern, der während
der Kampagne regelmäßig zusammentritt und die Tagespreise nach
mündlichen und Zeitungsberichten oder sonstigen Nachrichten
bespricht. Hierbei werden dann die Preise für die künftige
Woche festgesetzt, in den Tageszeitungen veröffentlicht und den
Nachbarvereinigungen mitgeteilt, Diese Einrichtung von Gersten-
preiskommissionen oder -konventionen und der Austausch ihrer Be-
schlüsse und Preisnormierungen muß als wesentlicher Vorteil für eine
normale Gestaltung der Gerstenpreise bezeichnet werden, und es
wurden bereits mehrfach derartige Einrichtungen auch von anderen
Brauereivereinen getroffen.“
Über einen weitergehenden Plan berichtet Busemann in den
Veröffentlichungen des Deutschen Brauer-Bundes?): „Die unbe-
gründet hohen Gerstenpreise lösten um die Mitte des Jahres ı912
eine Bewegung aus, die die Errichtung einer allgemeinen
Gersten-Ein- und Verkaufsgenossenschaft zum aller-
dings recht unklaren Ziele hatte. Am 5. September ı912 wurde
auf einer Brauer- und Mälzer-Versammlung in Mannheim einstimmig
nachstehende Resolution gefaßt: „Die am 5. September ı912 zahl-
!) Die wirtschaftliche Organisation des deutschen Braugewerbes in Vergangen-
heit und Gegenwart. Berlin 1912. S. ı28f.
% Achtes Heft (Mai 1914), S. 44 ff.