134 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
kirchenpolitische Stärkung der landesfürstlichen Gewalten. Aber
wer mochte hierin um die Mitte des 15. Jahrhunderts schon
eine Gefahr erblicken? Und wer hätte um diese Zeit voraus⸗
zusagen vermocht, daß die zurückgebliebene kirchlich-religiöse
Gärung unter den allgemeinen Fortschritten des Geisteslebens
bereits mit Beginn des 16. Jahrhunderts zum religiösen In—
dividualismus und zum kirchlichen Gemeindeprinzip, den furcht⸗
barsten Feinden des Papsttums und des Staatskirchentums,
führen würde?