Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

122 Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. I 
gestattet sein anzunehmen, dass seine kommerzielle und gewerbliche 
Bedeutung hinter der der beiden genannten Städte Riga und Reva | 
nicht viel zurückblieb. Waren aber in diesen die Handwerker in Ämter 
organisirt, so werden diese Verbindungen in Dorpat kaum gefehlt 
haben. Die für den Bedarf der durchreisenden Kaufleute sorgenden, 
sowie die im Zusammenhänge mit einzelnen von hier aus besonders 
schwunghaft betriebenen Handelszweigen, z. B. dem Vertrieb von Pelz- 
werk, stehenden Gewerbe werden gewiss zahlreich vertreten ge\N esen 
sein. Aber keine Kunde von ihnen hat sich erhalten, und erst die 
Schrägen einiger Ämter vom Ende des sechszehnten Jahrhunderts 
sind in Abschriften auf uns gekommen. Dahin gehören die Ämter 
der Leinenweber aus dem Jahre 1580, 
Grob- und Kleinschmiede, Kronengiesser und Messer 
schmiede aus dem Jahre 1588, 
„ Schuster aus dem Jahre 1588. 
Nur in dem Schrägen des erstgenannten Amts heisst es, dass 
er Je novo“ ertheilt worden. Bei den anderen fehlt jede Beziehung 
auf eine ältere Vergangenheit. Dass neben diesen Gewerben noc 
andere in Dorpat vorhanden waren und dass es ihren Angehörigen 
materiell gut ging, ist aus Rüssows Chronik bekannt, wovon 
unten mehr. . 
Sehr wichtig wäre es natürlich, sich darüber klar werden zu kon 
neu, an welche Muster sich die Inländischen Schrägen angelehnt haben- 
Es versteht sich von selbst, dass weder der Rath noch che . Han 
werker daran gedacht haben, das zu erlassende oder von den Handwer' 
kern gewünschte Recht neu auszuarbeiten. Vielmehr pflegte man sie ^ 
an den Rath der grösseren deutschen Städte zu wenden, um von do ^ 
her Rechtsbelehrung zu erbitten oder, was vermuthlich das häutigen^ 
war, die Handwerker erbaten sich von den Genossen irgend eine 
Stadt die Abschrift der für ihr Amt geltenden Gesetze aus*. \ ^ 
durch sie sich dabei leiten Hessen, ob sie in die nachstgelegen 
Stadt schrieben oder dahin, wo ihr Each einen besonderen ^ 
genoss, oder dahin, von wo der eine oder andere stammte oder 
er Ereunde und Bekannte hatte, — das muss dahingestellt h^^i ) 
Die erhaltene Kopie wird dann kaum wörtlich benutzt, sonde 
den örtlichen Gewohnheiten gemäss umgearbeitet worden sein. A ^ 
diese Weise ist es aber heute sehr schwierig die Verwandtscha 
oder den einheitlichen Ursprung zweier Schrägen nachzuweisc 
1 Schoelers Schragenbuch, Handschrift im Besitze von i’rofessor Stieda in Rosto 
2 Stieda, Aus d. Leben d. Rigaer Goldschni., Bait. M. 35, S. 25.
	        
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