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erklären will 1 2 * 4 )." Dazu gibt Mar Weber mehrere Erläuterungen: 
„»'Handeln« soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei, 
ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden) 
heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit 
ihm einen subjektiven Sinn verbinden. .Soziales' Handeln 
aber soll ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem 
oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Ver 
halten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf 
orientiert ist?)." „Die soziale Beziehung besteht ... in der 
Chance, daß in einer (sinnhaft) angebbaren Art sozial ge 
handelt wird, einerlei zunächst: worauf diese Chance beruht^)." 
Zur Ehre Mar Webers sei angenommen, daß diese Be 
griffsbestimmung (er gab diesen Teil des Werkes noch selbst 
heraus) nur als eine vorläufige gedacht war, die in der syste 
matischen Fortsetzung des Werkes, eine wesentliche Ergänzung 
und Berichtigung gefunden hätte. Denn wenn er auch in seinem 
Bestreben, Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft 
und Soziologie, ja sogar Musiktheorie miteinander zu ver 
binden^), auf philosophischem und erkenntnistheoretischem Ge 
biete als durchgebildeter Kenner nicht betrachtet werden kann, 
so kann man ihm doch schwerlich zutrauen, methodologisch 
derart unvereinbare Elemente zusammenspannen zu wollen, 
wie es in der angeführten Definition geschieht. Im ersten Satze 
liegen zwei schroffe, methodologisch schlechthin unvereinbare 
Widersprüche offen zutage. Die Soziologie soll 1. Handeln 
„deutend verstehen" und 2. „ursächlich erklären". „Deutend 
verstehen" heißt doch notwendig: auf den Sinngehalt und 
Sinnzusammenhang eingehen, wie z. B. die Logik tut, wenn 
») S. 1. 
2 ) Ebenda; ähnlich S. 11. 
2 ) S. 13. 
4 ) Vgl. Max Weber, Die rationalen und soziologischen Grundlagen 
der Musik, München 1921.
	        
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