XVI. Abschnitt. Ausgaben für Verzinsung u. Tilgung d. Staatsschulden. 155
duktiver Investitutionen, Eisenbahnbauten usw. aufgenommen worden.
Eine Unterscheidung dieser Fälle hätte wohl Berechtigung. Und
doch können wir hiervon absehen aus dem einfachen Grunde, weil
die zur Deckung der Kosten des Weltkrieges eingegangenen
Schulden so ganz exorbitanter Größe sind, daß demgegenüber der
Umstand vernachlässigt werden kann, daß einzelne ältere Schulden
zu produktiven oder kulturellen Zwecken aufgenommen wurden.
In den kolossalen Schulden — von denen an anderer Stelle ein-
gehend gesprochen werden wird — und in der erdrückenden, die
übrigen Staatszwecke verkümmernden Zinsenlast, die heute der
Staatshaushalt tragen muß, spiegelt sich die Wirkung des diaboli-
schen Weltkrieges.
Die Ausgaben für die Staatsschuld nehmen in den Großstaaten
gegenwärtig 50—60 Prozent der gesamten Ausgaben in Anspruch.
Rechnen wir hierzu die Ausgaben für Heer, Flotte und Luftwehr-
macht, so sehen wir, daß in einzelnen Staaten kaum mehr als 20—
30 Prozent zur Erfüllung der eigentlichen Staatsaufgaben übrig
bleibt. Und wenn wir noch die Kosten zur Erhebung der Staats-
einnahmen in Betracht ziehen, ist es fast überraschend, daß doch
etwas für die Erfüllung der Staatszwecke übrig bleibt beziehungs-
weise hierfür wieder Schulden gemacht werden müssen. Der
Schuldendienst figuriert in den Staatsbudgets der letzten Jahre
(1924—26) mit folgenden Summen: Großbritannien 350 Millionen
Pfund Sterling, Frankreich 17804,5 Millionen Frank, Deutschland
144,8 Millionen Goldmark, Tschechoslowakei 2096,5 Millionen
tschechische Kronen, Ungarn 79,3 Millionen Goldkronen. Die Be-
lastung ist namentlich in Frankreich außerordentlich hoch, sie be-
trägt nach dem Annuaire gEneral (1926) 56,1 Prozent der Aus-
gaben.