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b) Das Prinzip der reinen Ausgabe.
Völlig entgegengesetzt zum Regalitätsprinzip ist das
Prinzip der reinen Ausgabe, „d. h. der Grundsatz, daß die
Verkehrsmittel jedermann zur unentgeltlichen Benutzung bereit
gestellt werden, während die Kosten von der Gesamtheit zu
bestreiten sind.'") Für die finanzielle Behandlung des Post-
wesens könnte dieser Grundsatz berechtigt sein, wenn die Be
nutzungsmöglichkeit der postalischen Einrichtungen allgemein
gleichmäßig wäre und der zur Deckung der Kosten notwendigen
Steuerlast entspräche. Das Bedürfnis zur Benutzung der
Post ist zwar jetzt an sich allgemeiner Art, die Leistlingen
der Post lverden jedoch von den einzelnen in ganz verschiedenem
Maße in Anspruch genommen. Hierauf würde die Unent
geltlichkeit des Postdienstes allerdings z. T. verändernd
einwirken, sie würde aber auch zu unwirtschaftlicher und
verschwenderischer Benutzung * 2 ) der Post führen. Der Staat
würde nicht nur einen großen Teil seiner Einnahmen verlieren,
er würde auch höhere Betriebs- und Unterhaltungskosten
haben, sodaß er genötigt wäre, erhebliche Mehrbeträge an
Stenern einzuziehen. Bestimmte Bevölkerungsklassen würden
infolge ihrer persönlichen und geschäftlichen Interessen auch
bei der Behandlung der Postdienstleistungen als freies Genuß
gut immer noch größere Vorteile haben als durchschnittlich
die Allgemeinheit; die vermehrte Steuerlast könnte deshalb
jedoch unmöglich ohne weiteres auf die Bevölkerung genau
in dem Maße verteilt werden, wie sie jene Vorteile in Anspruch
nimmt. Es ließe sich nicht vermeiden, die Bevölkerung
ungleichmäßig, d. h. ungerecht zu belasten. Für den Staat
liegt mithin keine Veranlassung vor, die Leistungen der Post
unter Verzicht auf jede Vergütung darzubieten. Die An
wendung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit für die
Leistungen der Post ist auf absehbare Zeit auch schon durch
die finanzielle Lage des Staats völlig ausgeschlossen, 2 )
>) van der Borght S. 98.
2 ) bau der Borght S. tOI, Cauer S. 490.
3) Vgl. auch Sax S. 593 f.