fullscreen: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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(Tabelle XXI) bei 
den ehemaligen bei 
den staatsherrlichen 
gutsherrlichen Bauern 
Bauern 
Cherson 
1,46 
0,77 
Taürien 
0,85 
0,61 
Ekaterinoslaw 
1,53 
0,81 
Dongebiet 
1,34 
1,02 
Diese Ungleichheit macht sich auch bis zur 
letzten Zeit fühlbar. 
So betrugen in den Jahren 1890—1895 die Rückstände an Ablösungs- 
Zahlungen in Rubel pro 1 
Dess.: 
(Tabelle XXII) bei 
den 'gutsherrlichen bei 
den staatsherrlichen 
Bauern 
Bauern 
Bessarabien 
17 
4 
Cherson 
13 
23 
Taurien 
10 
3 
Ekaterinoslaw 
70 
41 
Dongebiet 
79 
2 
Und noch mehr als durch die ungleichen Ablösungszahlungen wurde 
die wirtschaftliche Differenzierung der verschiedenen Bauernkategorien 
durch die ungleiche Landaufteilung bei der Aufhebung der Leib 
eigenschaft verursacht. Die Apanagen- und staatsherrlichen Bauern 
wurden bald nach der Reform vom Jahre 1861 zu Eigentümern der ihnen 
zugewiesenen Anteile erklärt. Da die Zahl der Apanagen- und staats 
herrlichen Bauern nicht zu gross war im Verhältnis zur Fläche der 
Apanagen- und Krongüter, so konnten diese Bauernkategorien mit ver 
hältnismässig grösseren Landanteilen bedacht werden. Die loszukaufenden 
Bauernschollen bestanden nur aus dem Baulande; das Unland kam bei 
der Berechnung der Ablösungszahlungen nicht in Betracht. Ausserdem 
wurden für die Apanagenbauern keine Beschränkungen bezüglich des 
Austrittes aus der Bauerngemeinschaft und des Uebertrittes in andere 
politische Gemeinden bestimmt. Und schliesslich wurden die Artikel 
des Gesetzes vom 19. Februar 1861 über sog. abgeschnittene Landstücke 
auf die Apanagenbauern nicht ausgedehnt. 
Die staatsherrlichen und Apanagenbauern erhielten sich meistens 
in dem Besitze der Landstücke, die ihnen vor Aufhebung der Leib 
eigenschaft gehört hatten. Was die gutsherrlichen Bauern anbetrifft, so 
waren die ihnen zugewiesenen Landanteile in drei Gruppen geteilt: die 
durchschnittlichen (normale genannt), die Maximal- und Minimalschollen. 
Da, wo durch die Reform den Gutsherren weniger als ’/a des gesamten
	        
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