Object : L' Allemagne économique ou histoire du Zollverein Allemand

Die  Landneutralität.  223
einen  Verkehr  mit  den  kriegführenden  Land-  und  Seestreitkräften  zu
vermitteln;
b)  irgendeine  Einrichtung  dieser  Art  zu  benutzen,  die  von  ihnen  vor
dem  Kriege  auf  dem  Gebiete  der  neutralen  Macht  zu  einem  ausschließlich ­
  militärischen  Zwecke  hergestellt  und  nicht  für  den  öffentlichen
Nachrichtendienst  freigegeben  worden  ist.
Auf  dem  Gebiet  einer  neutralen  Macht  dürfen  zugunsten  der  Kriegführenden ­
  weder  Korps  von  Kombattanten  gebildet  noch  Werbestellen
eröffnet  werden.
Eine  neutrale  Macht  darf  auf  ihrem  Gebiete  keine  der  in  den  Art.
2—4  bezeichneten  Handlungen  dulden.  Sie  ist  nur  dann  verpflichtet,
Handlungen,  die  der  Neutralität  zuwiderlaufen,  zu  bestrafen,  wenn
diese  Handlungen  auf  ihrem  eigenen  Gebiet  begangen  sind.
Eine  neutrale  Macht  ist  nicht  dafür  verantwortlich,  daß  Leute  einzeln
die  Grenze  überschreiten,  um  in  den  Dienst  eines  Kriegführenden  zu
treten.
Eine  neutrale  Macht  ist  nicht  verpflichtet,  die  für  Rechnung  des  einen
oder  des  anderen  Kriegführenden  erfolgende  Ausfuhr  oder  Durchfuhr ­
  von  Waffen,  Munition  und  überhaupt  von  allem,  was  für  ein
Heer  oder  eine  Flotte  nützlich  sein  kann,  zu  verhindern.  Danach  war
Amerika  nicht  verpflichtet,  wenn  auch  berechtigt,  den  Verkauf  von
Waffen  an  die  Deutschland  im  Weltkrieg  feindlichen  Staaten  zu  verhindern. ­

Eine  neutrale  Macht  ist  nicht  verpflichtet,  für  Kriegführende  die  Benutzung ­
  von  Telegraphen-  oder  Fernsprechleitungen  sowie  von  Anlagen
für  drahtlose  Telegraphie,  gleichviel  ob  solche  ihr  selbst  oder  ob  sie
Gesellschaften  oder  Privatpersonen  gehören,  zu  untersagen  oder  zu
beschränken.
Alle  Beschränkungen  oder  Verbote,  die  von  einer  neutralen  Macht
in  Ansehung  der  vorerwähnten  Gegenstände  angeordnet  werden,  sind
von  ihr  auf  die  Kriegführenden  gleichmäßig  anzuwenden.  Die  neutrale
Macht  hat  darüber  zu  wachen,  daß  die  gleiche  Verpflichtung  von  den
Gesellschaften  oder  Privatpersonen  eingehalten  wird,  in  deren  Eigentum ­
  sich  Telegraphen-  oder  Fernsprechleitungen  oder  Anlagen  für
drahtlose  Telegraphie  befinden.
Die  Tatsache,  daß  eine  neutrale  Macht  eine  Verletzung  ihrer  Neutralität ­
  selbst  mit  Gewalt  zurückweist,  kann  nicht  als  eine  feindliche
Handlung  angesehen  werden.
            
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