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bande beizutreten. Hierbei müßte für die Regierung die Pflicht der
Konzessionsgewährung in solchen Fällen festgelegt werden, in denen
wirtschaftliche Grundlagen für das neue Unternehmen ohne Störung
der Tätigkeit der bestehenden Unternehmungen gegeben erscheinen,
„Eine über das im vorstehenden begrenzte Maß hinausgehende
staatliche Einwirkung auf die Kartelle wäre von Übel. Die geschäft-
liche Führung innerhalb der Verbände muß durchaus dem freien
Ermessen der fachmännisch erfahrenen Mitglieder überlassen bleiben,
wenn nicht der erstrebte Erfolg in Frage gestellt werden soll...
„Sofern solchermaßen mit Hilfe der Staatsregierung für die
einzelnen Erwerbsgruppen eine längere Dauer der Verbände unter
entsprechender Sicherung gegen neu auftretenden Wettbewerb her-
beigeführt wird, dann ergeben sich für die Interessenten der einzelnen
Betriebszweige so wesentliche Vorteile, daß mit Bestimmtheit für alle
in Frage kommenden Betriebszweige sich Majoritäten der Fach-
genossen für Bildung von Verbänden finden werden.“
Eine Fülle von Vorschlägen zur allgemeinen Schaffung von
Zwangskartellen oder wenigstens ihnen ähnlichen Zwangsgebilden
brachten dann die Programme für eine Plan- und Gemeinwirtschaft ?).
Die in diesem Zusammenhang gemachten Vorschläge sind über-
wiegend abgelehnt worden?) und sind teilweise schon vergessen 9).
Sie haben aber einen Niederschlag gefunden in den Normen über
die Schaffung von Zwangssyndikaten für die Kohlen- und Kaliwirt-
schaft, auf die nunmehr hinzuweisen sein wird.
Die Zwangskartelle der sog. Sozialisierungsgesetzgebung. Als nach
der Revolution eine völlige Umgestaltung des Wirtschaftslebens und
besonders häufig eine Sozialisierung verlangt wurde, sah sich die
! Vgl. z. B. Rathenau, Die neue Wirtschaft. Berlin 1918, S. 56 ff. Der
Aufbau der Gemeinwirtschaft. Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriuums vom
7. Mai 1919. Jena 1919 (Deutsche Gemeinwirtschaft Heft 9). Wissellu.von Moel-
lendorff, Wirtschaftliche Selbstverwaltung (ebenda, Heft ıo.) Lammers,
Planwirtschaft und Kartellproblem im Papierfach (Kartellrundschau 1919, S. 177 ff.)
v. Ungern-Sternberg, Die Industriegemeinschaft. Berlin 1925.
?) Vgl. z. B. Gothein, Zwangskartelle im Finanzinteresse (Europäische
Staats- und Wirtschaftszeitung 1916, S. 888 ff.). H. von Beckerath, Zwangs-
kartellierung oder freie Organisation der Industrie? Stuttgart 1918. Brandt,
Zwangssyndikate und Staatsmonopole, Berlin 1918. Eulenburg in Schriften
des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 156 II (1918), S. 65ff. Hensel, Steuergemein-
schaften (Recht und Wirtschaft 1922, S. 470 ff.). Günstiger steht der Zwangskar-
tellierung gegenüber: Tschierschky, Zur zwangsweisen Kartellierung der
Industrie (Kartellrundschau 1918, S. 127 ff.).
3) Der Plan der Steuergemeinschaften wird in neueren finanzwissenschaftlichen
Werken kaum noch erwähnt