fullscreen: Investment, an exact science

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Erstes Buch. Die Begründer. 
Menschen, für seine Erhaltung- zu sorgen; denn das Eecht, für seine 
Erhaltung zu sorgen, schließt das Eecht auf bewegliches Eigentum 
ein und dieses wieder das Eecht auf Eigentum an Grundbesitz: „die 
drei Arten Eigentum sind folglich so eng verbunden, daß man sie als 
ein einziges Eecht ansprechen muß, von dem keiner der drei Bestand 
teile losgelöst werden kann, ohne daß die beiden anderen mit zerstört 
werden“ J ). Und in der Tat zeigen die Physiokraten nicht nur für 
das Eigentum an Grundbesitz so große Achtung, sondern überhaupt 
für alles Eigentum. „Die Sicherheit des Eigentums ist die Grund 
bedingung der ökonomischen Gesellschaftsordnung“ schreibt Qdesnay * 2 ), 
und Mekcxee de la Ei viere sagt: „Man kann das Eigentumsrecht 
wie einen Baum betrachten, an dem die verschiedenen sozialen Ein 
richtungen wde die Äste von selbst gewachsen sind“ 3 ). Bis in die 
stürmischsten Zeiten der französischen Eevolution und der Schreckens 
herrschaft findet man diesen Kultus des Eigentums; als jede Achtung 
vor dem menschlichen Leben geschwunden war, blieb doch die Achtung 
vor dem Eigentum bestehen. 
Man sieht, daß die Eüstkammer, ans der die Verteidiger des Groß 
grundbesitzes ihre Waffen holen sollten, schon so ziemlich gefüllt war 4 * ). 
Wenn die Physiokraten auf der einen Seite das Grundeigen 
tum kräftig verteidigten, so haben sie ihm auf der anderen Seite 
zahlreiche und strenge Pflichten auferlegt, die das Gegenstück seiner 
hohen Würde bilden. Nicht die Autorität soll diese Pflichten in 
Paragraphen fassen, dafür aber der Verstand und die guten Sitten“ 6 * ). 
Diese Pflichten sind: 
1. Ohne Unterlaß ihr Werk betreiben, nicht das der Bearbeitung, 
die sie nichts angeht, sondern die Instandsetzung weiteren Bodens: 
die Grundvorschüsse sind fortzusetzen 8 ). 
*) La EivifcBE I, 8. 242. 
2 ) Maxime IV. 
s ) SS. 615, 617. 
4 ) Hier ist einer der zahlreichen Unterschiede zwischen Tuegot und den Physio 
kraten zu beachten: Tuhgot ist weit weniger von dem sozialen Nutzen des Grund 
besitzes und der Kechtmäßigkeit des Besitzrechtes der Grundbesitzer überzeugt. Br 
erklärt ihren Ursprung ganz einfach als eine historische Tatsache, die der Besitz 
ergreifung, und schwächt dadurch ganz bedeutend die Beweisführung der Physio 
kraten. „Die Erde bevölkerte sich; man machte sie mehr und mehr urbar. Vom 
besten Boden war zum Schluß übeiall Besitz ergriffen worden; für die zuletzt ge 
kommenen blieb nur sandiger, öder, unfruchtbarer Boden, den die Ersten liegen 
gelassen hatten. Zum Schluß aber fand jedes Stück Land seinen Herrn und die, die 
keinen Boden haben konnten, hatten keinen anderen Ausweg, als die Arbeit ihrer 
Arme gegen den Überfluß der Nahrungsmittel der Grundbesitzer einzutauschen“ 
(I, S. 12). Damit sind wir nicht weit von der Theorie Eicabdo’s entfernt. 
6 ) Baudeau S. 378. • 
6 ) „Ein Grundbesitzer, der stets die Grund-Vorschüsse seines Erbgutes auf
	        
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