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Erstes Buch. Die Begründer.
Menschen, für seine Erhaltung- zu sorgen; denn das Eecht, für seine
Erhaltung zu sorgen, schließt das Eecht auf bewegliches Eigentum
ein und dieses wieder das Eecht auf Eigentum an Grundbesitz: „die
drei Arten Eigentum sind folglich so eng verbunden, daß man sie als
ein einziges Eecht ansprechen muß, von dem keiner der drei Bestand
teile losgelöst werden kann, ohne daß die beiden anderen mit zerstört
werden“ J ). Und in der Tat zeigen die Physiokraten nicht nur für
das Eigentum an Grundbesitz so große Achtung, sondern überhaupt
für alles Eigentum. „Die Sicherheit des Eigentums ist die Grund
bedingung der ökonomischen Gesellschaftsordnung“ schreibt Qdesnay * 2 ),
und Mekcxee de la Ei viere sagt: „Man kann das Eigentumsrecht
wie einen Baum betrachten, an dem die verschiedenen sozialen Ein
richtungen wde die Äste von selbst gewachsen sind“ 3 ). Bis in die
stürmischsten Zeiten der französischen Eevolution und der Schreckens
herrschaft findet man diesen Kultus des Eigentums; als jede Achtung
vor dem menschlichen Leben geschwunden war, blieb doch die Achtung
vor dem Eigentum bestehen.
Man sieht, daß die Eüstkammer, ans der die Verteidiger des Groß
grundbesitzes ihre Waffen holen sollten, schon so ziemlich gefüllt war 4 * ).
Wenn die Physiokraten auf der einen Seite das Grundeigen
tum kräftig verteidigten, so haben sie ihm auf der anderen Seite
zahlreiche und strenge Pflichten auferlegt, die das Gegenstück seiner
hohen Würde bilden. Nicht die Autorität soll diese Pflichten in
Paragraphen fassen, dafür aber der Verstand und die guten Sitten“ 6 * ).
Diese Pflichten sind:
1. Ohne Unterlaß ihr Werk betreiben, nicht das der Bearbeitung,
die sie nichts angeht, sondern die Instandsetzung weiteren Bodens:
die Grundvorschüsse sind fortzusetzen 8 ).
*) La EivifcBE I, 8. 242.
2 ) Maxime IV.
s ) SS. 615, 617.
4 ) Hier ist einer der zahlreichen Unterschiede zwischen Tuegot und den Physio
kraten zu beachten: Tuhgot ist weit weniger von dem sozialen Nutzen des Grund
besitzes und der Kechtmäßigkeit des Besitzrechtes der Grundbesitzer überzeugt. Br
erklärt ihren Ursprung ganz einfach als eine historische Tatsache, die der Besitz
ergreifung, und schwächt dadurch ganz bedeutend die Beweisführung der Physio
kraten. „Die Erde bevölkerte sich; man machte sie mehr und mehr urbar. Vom
besten Boden war zum Schluß übeiall Besitz ergriffen worden; für die zuletzt ge
kommenen blieb nur sandiger, öder, unfruchtbarer Boden, den die Ersten liegen
gelassen hatten. Zum Schluß aber fand jedes Stück Land seinen Herrn und die, die
keinen Boden haben konnten, hatten keinen anderen Ausweg, als die Arbeit ihrer
Arme gegen den Überfluß der Nahrungsmittel der Grundbesitzer einzutauschen“
(I, S. 12). Damit sind wir nicht weit von der Theorie Eicabdo’s entfernt.
6 ) Baudeau S. 378. •
6 ) „Ein Grundbesitzer, der stets die Grund-Vorschüsse seines Erbgutes auf