Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

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B380 
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XILX. Akkordarbeit. 
Arbeitern und Arbeiterinnen sind für dieselbe Arbeit 
selben Stücklöhne zu zahlen. Im übrigen gilt Ab— 
(Akkordarbeit) des Hauptvertrages. 
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Wenn ein Arbeitnehmer länger als eine halbe Stunde 
eit warten muß, so hat er Anspruch auf Vergütung der 
it. Die Umstellzeit der Maschinen wird voll bezahlt. 
der Saugermaschinen wird vergütet mit 1 Stunde, bei 
verstellbaren und schnellaufenden Briefumschlag— 
ummiermaschinen mit 126 Stunden Lohn. Die Ver— 
erfolgt für die Akkordarbeiler nach Ziffer 17 des Haupt— 
8. 
XX. Warfezeit. 
weit bisher die Wartezeit in die Akkordsätze eingerechnet 
ibt es bei dieser Regelung. 
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XXI. Heimarbeit. 
Heimarbeit ist möglichst zu beseitigen. Heimarbeitern 
marbeiterinnen dürfen nicht niedrigere Stücklöhne ge— 
erden als Werkstättenarbeitern. Den Heimarbeitern 
imarbeiterinnen darf nicht mehr Arbeit zugewiesen 
als sie in der tariflich festgesetzten Arbeitszeit zu leisten 
Lage sind. Der gefetzlichen Vertretung der Arbeiter— 
s Betriebes steht eine Kontrolle hierüber und über die 
Zahlung der tariflichen Löhne zu. 
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XXII. Ferien. 
Bezüglich der Feriengewährung gelten die Bestim— 
des Hauptvertrages. 
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Die allgemeinen Bestimmungen dieses Zusatzvertrages 
pie der Hauptvertrag bis zum 31. August 1928. Die 
rgesehenen Bestimmungen über die Kündigungsfrist 
XXIII. Güulligkeitsdauer. 
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