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S 4.
Beifiger und Parteien find mit mindeftens Stägiger Krift
a ber Gefchäft8ftelle der Vertragspartei der Arbeitgeber zu
‚ben. Den Beifigern find mit der Ladung die zu verhandelnden
‚Alle, den Parteien die Alagen bekannt zu aeben.
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Die Parteien können fih in der Verhandlung vor der
‚Diedsftelle durch Bevollmächtigte vertreten: laffen, jedoch fann
" Schiedaftelle das perfönlicdhe Erfcheinen der. Parteien an:
dren. Erfcheinen in einen Termine beide Parteien nicht, fo
ot das Verfahren, bis ein neuer Antrag auf Verhandlung
tellt wird. Erjcheint ur eine Partei, fo ift auf Antrag
‚er Termin anzuberaumen. Bei abermaligem Ausbleiben
cd die Streitfrage in Abmefenheit der einen Bartet entichieden.
S 6.
a Die Saffung der Befchlüffe erfolgt mit einfacher Stimmen:
Irheit. Bei Stimmenaleichbeit ailt der Klageantrag als
jemwiefen.
& 7.
Sn jeder Klagefache ift ein Schiedsfpruch aemäß & I8 AGE.
‘ertiaen.
8 8.
Klageberechtigt vor der Schiedsftelle find die den vertrag-
ießenden Verbänden angehörenden Arbeitgeber und Arbeit:
mer. Ferner fteht den Verbänden das Recht zu, felbftändig
1gen gegen foldhe Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu führen,
ihnen nicht angehören.
Nichtmitglieder der vertrag{chließenden Verbände können
teitigfeiten vor ber Schiedsftelle austragen, fofern fie fich
“her zur Tragung der Koften, die von der Schiebsftelle unter
tückfichtigung des Wertes des Streitgegenftandes nach freiem
mejfen feftgefebt werden, fchriftlich verpflichten.
}
3}
& 9.
Die Ämter in der Schiedsftelle {ind Chrenämter. Das
irfahren vor der Schiedsftelle ift für die Mitglieder der ver-
‚g{dließenden Verbände Koftenfrei.
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