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Tarifvertrag
für die
kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindercien.
Hauptvertrag.
F 1. Geltungsbereich.
1. Der Tarifvertrag gilt für die Buchbinderei-Betriebe
des Bezirks Groß-Berlin.
2. Angestellte im Sinne dieses Tarifvertrages sind die
in 8 12 des Betriebsrätegesetzes als Angestellte bezeichneten
Arbeitnehmer.
8 2. Arbeitsbedingungen und Gruppeneinteilung.
Lehrlinge (männliche und weibliche).
2. Ungelernte und berufsfremde Angestellte (männ—
liche und weibliche).
Hierzu gehören die jugendlichen Angestellten ohne ordnungs⸗
mäßige dreijährige Lehrzeit bis zum vollendeten 4. Berufsjahre,
sofern sie vor der Vollendung des 20. Lebensjahres in den
kaufmännischen Beruf eintreten; ferner berufsfremde Angestellte,
die nach Vollendung des 20. Lebensjahres in den kaufmännischen
Beruf eintreten. Der Besuch einer anerkannten Handelsschule
wird von vornherein angerechnet, sofern er mindestens 6 Monate
betragen hat.
3. Gelernte Angestellte (männliche und weibliche).
Hierzu gehören:
die kaufmännischen Angestellten mit ordnungsmäßiger
dreijähriger Lehrzeit,