Lohnabkommen
zum Reichstarif für das Deutsche Buchbindergewerbe und
verwaondte Berufszweige (V. D. B.⸗erirag)
abgeschlossen am 6. April 1980
Gültig für die Jeit vom 4. April 1920 bis zum 2. Juli 1030
Ortsklasse*
J I1I 11 IV vV. 1
1000/0 9700 9200 880/0 Sao 800/0
—6
J. Gehilfen
a) im 1. Gehilfenfjahr . . 65,0 0/0
b) im 2. ...700 o
c) im 3., .78,00/01
d)y im a.. 287,0031
e) nach dem 4. . 93,0 00
f) nach dem 4. „und
uber 20 Jahre. 100,.0 00 1140110.5 105.0 100.5
62,5
67,00
75.0
83,5
89.5
59,0
63,5
71,0
79,0
84.5
96.0
91.80
II. Arbeiteriunen
Unter 16 Jahren:
a) im 1. Berufsjahr. 26,0 00
baim 2. .. 33.,0 00
Ungeübte über 16 Jahre:
a) im 1. Halbjahr ....33,0 00
b) im 2., ... . 40.0 00
Gelernte Arbeiterinnen,
die nachweislich mindest.
ein Jahr in gleichartigen
Betrieben tätig waren
a) im 1. Jahr in dieser
Gruppe....... 447,5 040
im 2. Jahr in dieser
Grupoe....... .52,50
nach dem 2. Jahr in
dieser Gruppe 60,00/01 68.5 66.5 68.01 60.55 57,59 54,5
Die Lohnsätze der im Ortsklassenverzeichnis mit einem Stern versehenen Orte erhöhen
sich um die Hälfie der Differenz zur nächsthöheren Orlsklaffe
23,5
30.0
30,0
36.5
50.51 48.,0
2.4 29. 260600