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Berlin W. 35, den 25, Juni. 1932
Am Karlsbad 8,Haus der Ange stellten.
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zum Manteltarif für die
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vaufmännischen Angestellten in den Ber-
Buchbindereien,
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Zwischen den unterzeichneten Tarifvertragsparteien wird folgendes
vereinbart:
Der Tarifvertrag‘ für die kaufmännischen Angestellten: in den Ber”
Liner Buchbindereien (Hauptvertrag)‘ von 22. Juni 1951 wird mit
Folgenden Abänderungen verlängert:
3_7 erhält folgende Fassung:
Die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt
48 Stunden.
MVehrarbeit, die über diese 48-stündige Wochenarbeitszeit
hinaus im Bedarfsfalle vom Arbeitgeber angeordnet werden kann
und ausdrücklich anzusagen ist,wird wie folgt je Stunde bezahlt
a) für die 49. bis 60. Wechenarbeitsstunde mit 1/250 des
Monatsgehaltes plus 25 %, . I
5) Für darüber hinaus gehende Wochenarbeitsstunden SOWL® für
Sonn- und Feiertagsarbeit mit 1/250 des Monatsgehaltes
olus 33 1/3 %
Für Mehrarbeit besteht ein Anspruch aus Veberstundenbezahlung
auch bei Kurzarbeit nur, wenn eine Wochenarbeitszeit von 48
Stunden überschritten wird, Ansprüche auf Bezahlung von Ueher
stunden können nur für die zurückliegenden letzten zwei Monat
zeltend gemacht werden.
5_8_Absatz_2 erhält nachstehende Fassung:
Urlaub ist allen Angestellten, einschl,Lehrlingen zu gewähren
im 1. und 8. Berufsjahr 6 Arbeitstage
im 3. und 4. Berufsjahr 77 Arbeitstage
im 5. und 6. Berufsjahr 9 Arbeitstage:
Vom ‚7. Berufsjahr abl10 Arbeitstage:
nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit:bei der gleichen
Firma 3 weitere Arbeitstage und nach fünfjähriger ununter-
orochener Tätigkeit bei der gleichen Firma 6 Arbeitstage
(Höchsturlaub demgemäss 16 Arbeitstage).
$_8_Absatz_4 erhält nachstehende Fassung:
Angestellten in gekündigter Stellung, ädie vor dem 1, April de:
laufenden Kalenderjahres eingetreten sind, haben Anspruch auf
soviel Zwölftel des ihnen zustehenden Urlaubs als sie Monate
im Laufenden Kalenderjahr bei der Firma tätig sind, Der Ur-—