Metadata : Bankpolitik

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2.  Einteilung  der  Banken.

Bei  den  übrigen  Banken  ist  die  Zeitdauer  entscheidend,  während
welcher  die  Verpflichtungen  zu  laufen  haben.  Scharf  heben  sich  hier
die  Pfandbriefinstitute  heraus,  die  für  eine  vertragsmäßig  besümmte
Reihe  von  Jahrzehnten  ihre  Betriebsmittel  erholten.  Den  direkten
Gegensatz  zu  den  Pfandbriefen  bilden  die  gewöhnlich  als  Rontokorrentkreditoren
  bezeichneten  Rassengelder  der  Privatwirtschaften,  die  täglich
abgehoben  werden  können,-  aber  auch  bei  den  übrigen  als  Einlagen
oder  Depositen  bezeichneten  Mitteln  ist  entweder  Belassung  auf  kurze
Vertragsfrist  (nur  ausnahmsweise  über  ein  Jahr)  oder  jederzeitige
Abhebung  bedungen.  Bei  den  Rreditbanken  überwiegen  mehr  die
Rreditoren,  bei  den  Sparkassen  und  Genossenschaften  die  Sparkapitalien, ­
  doch  ist  der  Unterschied  nicht  scharf  zu  ziehen:  bei  manchen  großen
Kreditbanken  sind  die  Einlagen  stabiler  als  bei  Sparkassen.  Der  Unterschied ­
  zwischen  diesen  drei  Bankgruppen,  denen  auch  die  amerikanischen
Trust  Companies  beizuzählen  sind,  liegt  in  der  äußeren  Organisation.
Mit  langfristigen  Einlagen  arbeiten  die  Finanzbanken,  die  vornehmlich ­
  in  Amerika,  aber  auch  in  London,  Paris,  Brüssel,  Zürich  und
Wien  vertreten  sind,-  ihnen  stehen  die  Ueberschüsse  der  nahestehenden
Unternehmungen  zur  Verfügung,  deren  Fälligkeit  zu  übersehen  ist;
im  Verhältnis  zum  gesamten  Geschäftsbetrieb  spielt  das  Eigenkapital
eine  bedeutende  Rolle.
Zn  noch  gesicherterer  Position  sind  die  Lebensversicherungsgesellschaften, ­
  die  man  allerdings  nur  ihrer  finanziellen  Organisation  nach
zu  den  Banken  rechnen  kann.  Bei  ihren  Einlagen  ist  zwar  ein  bestimmter ­
  Rückzahlungstermin  nur  in  der  Minderzahl  der  Fälle  gegeben,  aber
die  Auszahlungshöhe  läßt  sich  mit  einiger  Genauigkeit  abschätzen.  Zudem ­
  besitzt  die  Versicherungsgesellschaft,  vom  Bankstandpunkt  aus  betrachtet, ­
  die  besondere  Eigentümlichkeit  der  fortgesetzten  Einlagen-(beziehungsweise
  Prämieneinzahlungchpflicht.
U)ir  unterscheiden  demnach:
1.  Die  Notenbanken,  welche  sich  die  Mittel  durch  Notenausgabe
beschaffen  (regulär  mit  Depositengeschäft  verbunden).
2.  Depositenbanken,  welche  sich  die  Mittel  durch  täglich  oder
kurzfristig  kündbare  Einlagen  beschaffen-  nach  äußerer  Organisation
und  Tradition  der  Geschäftsart  geschieden  in  Kreditbanken,  Sparbanken,
Genossenschaften.
3  Die  Finanzbanken,  welche  sich  neben  ihrem  Eigenkapital  die
Mittel  durch  die  in  ihrer  Fälligkeit  zu  übersehenden  und  regulierenden
Gelder  ihnen  nahestehender  Unternehmungen  beschaffen.
4.  Die  Versicherungsgesellschaften,  welche  für  eine  mit  an»
            
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