Full text : The electrical equipment market of the Netherland East Indies

Anton  Monger,  Professor  der  Rechtswissenschaft  an
der  Universität  Wien,  stellt  das  mit  folgenden  Worten
dar  :*)
„Unser  heutiges  Vermögensrecht,  dessen  Mittelpunct
das  Privateigentum  bildet,  gewährleistet  dem  Arbeiter  nicht
den  vollen  Arbeitsertrag.  Indem  nämlich  unser  Privatrecht
die  vorhandenen  Vermögensobjecte,  namentlich  die  Productionsmittel,
  einzelnen  Personen  zu  beliebiger  Benutzung
überweist,  verleiht  es  diesen  eine  Machtstellung,  kraft
welcher  sie  ohne  eigene  Arbeit  ein  Einkommen  beziehen
und  zur  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  verwenden  können.
Dieses  Einkommen,  welches  die  von  der  Rechtsordnung
begünstigten  Personen  ohne  persönliche  Gegenleistung  an
die  Gesellschaft  empfangen,  bezeichnen  die  Saint-Simonisten,
  die  Anhänger  von  Bûchez  und  Rodbertus  als
Rente,  Thompson  und  Marx  als  Mehrwert;  ich  werde
es  das  arbeitslose  Einkommen  nennen.“
So  haben  also  dank  dem  Privateigentum  am  Capital
die  Besitzer  ,der  Productions-  und  Austauschmittel  das
erbliche  Recht,  sich  den  durch  die  Arbeit  anderer
geschaffenen  Mehrwert  anzueignen.  Sie  können  ihn  gänz
nach  ihrem  Belieben  productiv  oder  unproductiv  verwenden, ­
  ihn  in  wüsten  Orgien  vergeuden,  oder  ihn  aufspeichern,
um  die  Ausbeutung  der  Arbeit  in  um  so  grösserem  Stile
zu  betreiben.  Als  Herren  leiten  sie  die  Werkstätten  und
Fabriken,  vorausgesetzt,  dass  sie  nicht  vorziehen,  an  ihre
Stelle  bezahlte  Directoren  zu  setzen.  Und  sie  werfen,
sei  es  direct,  sei  es  durch  eingeschobene  Mittelspersonen,
Waren,  Tauschwerte  auf  den  nationalen  oder  internationalen ­
  Markt  mit  der  einzigen  Absicht,  nicht  etwa  Bedürfnisse ­
  zu  befriedigen,  sondern  Profite  zu  erzielen.
*)  Anton  Menger:  Das  Recht  auf  den  vollen  Arbeitsertrag ­
  (Stuttgart,  1891).  II.  Aufl.,  pag.  2  und  3.
Vergl.  über  die  Marxsche  Theorie  des  Mehrwerts  auch
die  von  Charles  Andlér  geschriebene  Einleitung  zu  der  französischen ­
  Uebersetzung  des  Mengerschen  Buches  (Paris,  Giard
et  Brière,  1900),  pag.  XXXIII  ff.
            
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