Zweiter Abschnitt.
einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie
beziehen sich nur als Warenbesitzer aufeinander und tauschen
Aequivalent für Aequivalent. Eigentum! Denn jeder verfügt nur
über das Seine. Bentham! Denn jedem von den beiden ist es nur
am sich zu tun. Die einzige Macht, die sie zusammen und in ein
Verhältnis bringt, ist die ihres Eigennutzes, ihres Sondervorteils,
ihrer Privatinteressen. Und eben weil so jeder nur für sich und
keiner für den andern sorgt, vollbringen alle, infolge. einer prä-
stabilierten [vorherbestimmten] Harmonie der Dinge, oder unter
der Leitung einer allpfiffigen Vorsehung, nur das Werk ihres
wechselseitigen Vorteils, des Gemeinnutzens, des Gesamtinteresses.
Beim Scheiden von dieser Sphäre der einfachen Zirkulation oder
des Warenaustausches, woraus der Freihändler vulgaris Anschau-
ungen, Begriffe und Maßstab für sein Urteil über die Gesellschaft
des Kapitals und der Lohnarbeit entlehnt, verwandelt sich, so scheint
es, schon in etwas die Physiognomie der Figuren unseres Dramas.
Der ehemalige Geldbesitzer schreitet voran als Kapitalist, der Ar-
beitskraftbesitzer folgt ihm nach als sein Arbeiter; der eine be-
deutungsvoll schmunzelnd und geschäftseifrig, der andere scheu,
widerstrebsam, wie jemand, der seine eigene Haut zu Markte ge-
iragen und nun nichts anderes zu erwarten hat als die — Gerberei.