10 Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
dustrien ist in den einzelnen Ländern, je nach- zeigen, damit diese desto besser die Lieferer
dem, ob es sich um Abnehmerländer oder einander ausspielen und das Aeußerste aus
Wettbewerbsländer. handelt, ganz verschieden ihnen herauspressen können.
und ebenso die Art ihrer wirtschaftlichen Der Grundsatz der bisherigen Kartell-
Organisation. Bei einem Land, in dem Kar- verordnung, daß nur gegen Mißbräuche
telle für den Inlandsmarkt verboten sind, wie wirtschaftlicher Stellen, die eine Verletzung des
Amerika, oder bei einem Lande mit einer staat- Allgemeinwohls darstellen, vorgegangen werden
lichen Außenhandelsorganisation, wie Rußland, soll, wird durch diesen Gesetzentwurf auf-
würde die Gegenseitigkeit für Deutschland keinen gegeben. Das ist als ein ganz schwerwiegender
Wert besitzen. grundlegender Fehler des Gesetzentwurfes an-
Die von den ausländischen Ausschreibenden zusehen, ebenso wie der Umstand, daß für
her drohende Gefahr ist praktisch nicht zu dasselbe Gebiet zwei Gesetze auf vollständig
beheben, solange die Meldepflicht auf private verschiedener Grundlage geschaffen werden.
deutsche Ausschreibungen ausgedehnt bleibt. Die Ausdehnung der Meldepflicht auf
private, öffentliche oder nichtöffent-
n dx n liche, beschränkte ‚oder unbeschränkte
2. Die Angabe von Verständigungen bei Aus- Ausschreibungen ist vollständig un-
schreibungen deutscher privater Stellen, annehmbar.
Zn U Bee Tentsche pn Was würde von Seiten der Ausschreibenden
ellen, die fraglichen Angaben über Verständi- .
gungen zu fordern, ist aber auch ohne Rücksicht gesagt: wenden; nn äte Tieferer MOSE der
auf die gegenüber Ausländern sich ergebenden Mißbräuche, die häufig von Ausschreibenden
Folgerungen gefährlich und abzulehnen. mit Wettbewerbsangeboten getrieben werden,
verlangen würden, daß die Besteller ihnen alle
Nach‘ dem Wortlaut des Gesetzentwurfes Firmen, bei denen sie Angebote einholen. mitteilen
brauchen nicht etwa nur Verständigungen ge- und sie über die eingegangenen Angebote voll-
meldet werden, die etwa besonders für die inhaltlich unterrichten. Wenn sie ferner fordern
betreffende gerade vorliegende Ausschreibung würden, daß der Besteller sich zur Zahlung
erst geschaffen sind, sondern alle Abreden und eines Mehrpreises bis zu 15% verpflichte, wenn
Verbandsbestimmungen auch ganz allgemeiner sich ‚herausstellt, daß von ihm die eben‘ er-
Art sind zu melden, wenn sie sich auf die wähnten Angaben unrichtig oder unvollständig
Angebotsstellung . für die betreffende Aus- gemacht sind oder daß der Besteller den Lieferer
schreibung nur irgendwie auswirken, Der eines wertvolleren Erzeugnisses veranlaßt hat,
Gesetzentwurf enthält auch keine An- seinen höheren Preis auf den niedrigeren eines
deutung, unter welchen Voraussetzungen weniger wertvollen Erzeugnisses zu ermäßigen.
die Einholung von Angeboten als Aus- Diese Bestimmungen wären aber nur die ein-
schreibung angesehen werden Soll. Fine fachen Gegenstücke zu den Vorschriften des
beschränkte Ausschreibung braucht sich von Gesetzentwurfes, ebenso wie die Forderung, daß
N Mh a 2 a St ae en gesetzlich strafbar sein müßte, einen Lieferer
ric n Anfrage danach wohl nur durch den es
cat. zu nt rschetden. daß noch mehrere DE Mewegon m ‚der Yergebung der Aufhrüge
| N N auszuschließen, weil er an Vereinbarungen sich
Firmen aufgefordert seien und die Anfrage beteiligt und. einem Verbande angehört.
daher eine Ausschreibung darstelle. Selbst deutschen Behörden dürfte man
Auf diese Weise wird ein allgemeines nichtohne weiteres das Recht einräumen,
und einseitiges Kontroll- und Aufsichts- Meldungen über alle Einzelheiten der
recht der Besteller gegen, die Lieferer Vereinbarungen zu verlangen, indem man
eingeführt. Jeder einzelne Ausschreiber annimmt, daß bei ihnen irgendwelcher Miß-
wird jetzt gleichsam zur Polizeiaufsicht brauch ausgeschlossen wäre. Kine Behörde,
für die Lieferer bestellt. welche selbst einen Gewerbebetrieb besitzt und
Vor Gericht ist keine Partei gezwungen, sich für diesen Ausschreibungen tätigt, ist mit einer
durch eigene Aussagen selbst zu schädigen. rein amtierenden Behörde nicht schlechthin
Hier aber sollen die Lieferer gezwungen werden, gleichzusetzen.
ihre Vereinbarungen mit allen Kinzelheiten Ferner kann von behördlichen Ausschrei-
gerade den interessierten Abnehmern anzu- bungen nicht die Rede sein, wenn irgendwelche