Gütermarktes. Die berichtigten Wehrbeitragswerte können in den
krisenanfälligen Gebieten nicht mehr den heutigen Verkaufswerten
gleichgesetzt werden; an diesen gemessen, stellen sie eine Über-
bewertung dar. Die sich aus den Ortstaxen der Eigenbetriebe er-
gebenden Abweichungen beruhen zumeist auf der durch die
Differenz zwischen berichtigtem Wehrbeitragswert und Taxwert be-
dingten Verengung des Verhältnisses vom Eigen- zum Fremdkapital;
tatsächlich ist die Vermögenslage dieser Betriebe ungünstiger als es
aus den Verschuldungserhebungen hervorgeht.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die durchschnittliche Ver-
schuldung der untersuchten Betriebe nach Erhebung und Ortstaxe.
Gebiet
Ostpreußen .......
Grenzmark .......
Pommern......... ,
Mecklenburg ..... |
Brandenburg. .....
Niederschlesien ..-
Gesamt-
durchschnitt .... |
Eigenbetriebe | Pachtbetriebe
durchschnittlicher Verschuldungsgrad
nach nach
Erhebung | Ortstaxe Erhebung | Ortstaxe
% % % %
66
75
80
61
64
78
92
386
90
83
32
7
86
115
113
88
95
w/
91
104
112
85
101
Me
Oo
IC
07
OR
Im Gegensatz zu einer Reihe von anderen Stellen, die bei der
Veröffentlichung von Verschuldungszahlen (bei der Unmöglichkeit,
die Werte der Betriebe, wie es die Preußische Zentralgenossen-
schaftskasse in großem Umfange getan hat, durch Individualtaxen
festzustellen) den Einheitswert als Vermögen zugrunde gelegt haben,
sind die Fernerhebungen der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse
auf den berichtigten Wehrbeitragswert als Vermögensmaßstab ab-
gestellt.
Bei Gegenüberstellung der Tax- und Steuerwerte der bis zum
Juli 1929 Oortsbesichtigten Eigenbetriebe ergeben sich in den
einzelnen Landesteilen folgende Hektarbeträge für die berichtigten
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