Full text: Werke und Schriften bis Anfang 1844 (1,2.1930)

Redaktionelle Fußnoten und Notizen 
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1843 
4. Jan., Nr. 4, p. 2, c. 1. Red. Fußn. zu der Kabinettsordre über das 
Verbot der Leipziger Allgemeinen Zeitung: die Ordre samt Bericht der 
Zensurminister erschien in der RhZ aus technischen Gründen mit einem 
Tag Verspätung. 
6. Jan., Nr. 6, p. 2, c. I. Red. Fußn. zur Korr. aus Berlin über „Vor- 
legung‘ eines Strafgesetzbuchs-Entwurfs an die Provinzialstände‘, Sie 
knüpft an einen Satz der Korrespondenz an, in dem behauptet wird, die 
Geschworenengerichte könnten nicht im Volke wurzeln, wenn sie nur über 
wo einzelne, selten vorkommende Vergehen urteilen: 
„So sehr wir mit dem Herrn Korrespondenten im Allgemeinen über- 
einstimmen, und es für ein unbezweifelbares Bedürfnis der Rheinprovinz 
halten, daß das Institut der Geschworenengerichte wieder in die Rechte 
eingesetzt werde, die es selbst nach der französischen Gesetzgebung ur- 
; sprünglich anzusprechen hat, daß es über die Grenzen der französischen 
Gesetzgebung erweitert und von den mißtrauischen Einschiebseln und 
Verunstaltungen des napoleonischen Despotismus gereinigt, mit einem 
Wort, weiter entwickelt werde, so können wir andrerseits die Anwendung 
desselben auf das Zivilrecht einstweilen noch nicht für ausführbar 
halten. Dazu gehörten ein andres Zivilrecht und eine andre Staatsorgani- 
sation. Dagegen bestätigen wir die Behauptung, daß die Rheinprovinz 
nicht die Mängel des jetzigen Geschwornengerichts verkennt, nämlich die 
Mängel, die nicht aus der Natur des Geschwornen-Gerichts, sondern aus 
der rheinischen Existenz des Geschwornen-Gerichts hervorgehen, einer 
Existenz, die ihrem Wesen nicht nur nicht überall entspricht, sondern oft 
gradezu widerspricht. Es ist beinahe zu einem rheinischen Vorurteil ge- 
worden, man habe bisher eine Entwickelung unsrer gerichtlichen 
Institutionen aus ihrem eignen Geist heraus verhindert, um die Institu- 
onen selbst zu verhindern, um sie an dem Widerspruch ihrer unbewegten 
Existenz mit den fortschreitenden Bedürfnissen und Entwickelungen der 
Zeit sterben zu lassen. Wir können endlich den Verfasser versichern, daß 
kein einziges Institut, im eigentlichen Sinne des Wortes, hier so 
populär ist als das Institut der Geschwornen. Wären denn in den 
alten Provinzen Fälschungen, bedeutendere Diebstähle und Diebstähle 
3 unter erschwerenden Umständen, schwerere Verwundungen, wie sie fast 
täglich in jeder Bauernrauferei vorfallen, Notzucht etc. so selten, daß sie 
eine Analogie mit Pestilenz und Krieg darböten? Es gehört nicht zu den 
Aufgaben der Gesetzgebung, den Sinn für volkstümliche Gerichtsbarkeit 
in der Rheinprovinz hervorzubringen, aber es gehört allerdings zu ihren 
o Aufgaben, diesem vorhandenen Sinn ein größeres Terrain der Handlung 
anzuweisen, und dazu wäre die von dem Herrn Korrespondenten vorge- 
schlagene Aufhebung der Zuchtpolizeigerichte und die Verweisung der 
politischen Vergehen an das Geschwornengericht das nächste Mittel.“ 
N 
7. Jan., Nr. 7, p. 1, c. 2. Red. Notiz über Proudhon zu einer Korre- 
ı5 spondenz aus Berlin über Steuern. Die Fußnote bezieht sich auf den Satz: 
„der Lohn muß in gerechtem Verhältnisse zur Arbeit stehen“ und lautet: 
„Der konsequenteste, scharfsinnigste sozialistische Schriftsteller
	        
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