Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 688
Zoll⸗ und Lizenteinnahmen fielen. Außerdem waren dieser
Kasse allmählich auch sonst große Einnahmen, z. B. aus
Domänen, vor allem aber die Überschüsse der Postverwaltung
(1712 bis 1713: 128150 Taler) zugeführt worden. Und
dann war neben der Hofkammer im Jahre 1698 auch noch
eine neue, besondere Behörde, das Generaldomänendirektorium
begründet worden, dem die Erbpachtsexperimente unter König
Friedrich J. unterstellt wurden. Und so war denn von der
früher erstrebten Einheit der fürstlichen Finanzverwaltung so
gut wie nichts mehr übriggeblieben; und die Provinzial—
behörden, auch sie in sich wiederum gespalten, fügten sich keines—
wegs dem mehrstimmigen Befehlston, der aus Berlin an sie
gelangte.
Demgegenüber ließ Friedrich Wilhelm J. zunächst die
Hofkammer wieder ganz in den Vordergrund treten, nur daß
er ihr seit 1718 den Namen eines Generalfinanzdirektoriums
gab, und unterstellte ihr mit allen andern Kammergütern auch
die Schatullgüter sowie das Forst-, Münz⸗, Post-, Salz- und
Bergwerkswesen: kurz machte sie zur einheitlichen fürstlichen
Oberfinanzbehörde. Es war eine Umwälzung, die nur unter
starken persönlichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen
erreicht werden konnte: dafür folgte ihr alsbald, in den
Jahren 1713 bis 1722, die lebhafteste Tätigkeit in der Ver—
besserung des Kammerwesens.
Mit alledem aber war doch erst eine Vereinheitlichung
der ursprünglich fürstlichen Finanzverwaltung vornehmlich der
Domänen erreicht: und neben dieser hatte von alters her als
ein weiterer Zweig doch immer noch die Landessteuerverwaltung,
im 16. Jahrhundert noch ständischen Charakters, gestanden.
Was war nun inzwischen aus ihr geworden?
Von vornherein steht hier zu vermuten, daß diese Ver—
waltung zunächst noch an Bedeutung gewonnen haben mußte:
denn die Landessteuern hatten sich inzwischen, neben der alten,
für das platte Land zunächst gebliebenen Kontribution, in der
städtischen Akzise mächtig entwickelt. In der Tat hatte eben
hieran ein voller neuer Ausbau dieser Verwaltung an—