Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Handelskammer  jii  Frankfurt  a.  C.
„Wen»  nunmehr  der  Abschluß  der  Handelsverträge  mit  Oesterreich.Ungarn,
Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  erfolgt  ist  und  zwar  auf  einer  Basis,  die  mit
der  seit  einer  Reihe  von  Jahren  erfolgten  Absperrungspolitik  gebrochen  bat,  so  ist
dies  nur  mit  Freude  zu  begrüßen,  am  meisten  aber  die  Zollermaßigung  für  Ge
Getreide.  Immerhin  ist  der  Getreitezoll  noch  ein  jo  hoher,  daß  er  als  eine
schwere  Belastung  der  Brotfrucht  angesehen  werden  muß,  und  die  Erfahrung  hat
gezeigt,  daß  dieser  Zoll  nicht  vom  Auslande  bezahlt  wird,  weshalb  eine  weitere
Zollermäßigung,  namentlich  für  Roggen,  durchans  im  Interesse  des  großen  consumirenden
  Publikums  liegt.  Obschon  nun  für  eine  Reihe  von  Jahren  gegen  die
Erhöhung  der  Eingangszölle  für  eine  ganze  Anzahl  von  Artikeln  Sicherheit  gegeben ­
  ist,  was  auch  der  Eoncurre  nzfähigkeit  unserer  Industrie  in  Bezug  auf  die
Ausfuhr  zu  Gute  kommen  wird,  so  wollen  wir  doch  bicr  den  Wunsch  aussprechen,
daß  weitere  Handelsverträge  in  der  eingeschlagenen  Grundrichtung  möglichst  bald
folgen  möchten."

2.  Provin;  Ostpreußen.
Handelskammer  zu  Insterburg.
„Das  Jahr  1891  bat  Deutschland  die  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn  k.
gebracht,  zugleich  aber  das  russische  Ausfuhrverbot  für  Getreide  und  Futtermittel.
Die  erwähnten  Handelsverträge  haben  für  unsere  abgelegene  Provinz  nur  geringe
Bedeutung,  um  so  einschneidender  wirkte  aus  uns  das  russische  Ausfuhrverbot."
Borsteheramt  der  Kaufmannschaft  zu  Königsberg.
„Das  bedeutsamste  Ereigniß  auf  handelspolitischem  Gebiete  sind  die  tut
Berichtsjahre  zum  Abschluß  gelangten  Tarifverträge,  welche  das  Teutsche  Reich,
Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  die  Schweiz  mit  einander  vereinbart
haben.  Das  Zustandekommen  dieser  Verträge  begrüßen  auch  wir  als  einen  wichtigen
Erfolg  der  Reichsregicrung,  deren  Initiative  sie  entsprungen  sind.  Zwar  enthalten
sic  nur  mäßige  Herabsetzungen  der  bestehenden  Zölle,  weil  alle  vertragsschließenden
Staaten  bestrebt  waren,  ibre  Tarifzugeständnisse  auf  das  tbunlichst  geringste  Maß
zu  beschränken;  dies  gilt  besonders  von  den  deutschen  Getreidezöllen.  Aber  dennoch
bedeuten  sie  einen  erfreulichen  Wandel  in  der  Handels-  und  Wirthschaftspolitik
der  betheiligten  Staaten.  Sie  beseitigen  die  Gefahr  eines  weiteren  Fortschreitens
der  neuerdings  von  Frankreich  und  Rußland  ausgebenden  Hochschutzzöllnerischen
Strömung,  die  in  beiden  Ländern  im  Berichtsjahre  sich  leider  so  erfolgreich  geltend
machte,  und  gewähren  dein  Handel  aus  eine  Reihe  von  zwölf  Jahren  die  Sicherheit
gegen  weitere  Zollerhöhungen  und  Zollerschwernisse.  Die  Ermäßigungen  und  Zollblndungen.
  welche  die  vertragschließenden  Staaten  sich  zugestanden  haben  werden
sicher  dazu  beitragen,  den  friedlichen  Güteraustausch  in  Europa  zu  heben  und  so
die  Interessen  aller  Handelszweige  zu  fördern.  Da  freilich  die  neuen  Verträge
kem  systematisch  ausgeführtes  Ganzes  enthalten,  so  werden  an  manchen  Stellen
noch  autonome  Tarifermäßigungen  erforderlich  sein;  eö  ist  zu  wünschen,  daß  die
Reichgregierung.  nachdem  die  noch  ausstehenden  wichtigsten  Verträge  mit  weiteren
Staaten  zum  Abschluß  gelangt  sein  werden,  nach  dieser  Richtung  bin  das  begonnene
Werk  fortsetze.
            
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