Contents: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Studienplan für Diplom-Volkswirte, 
je Promotion kann allerdings dann nach achtsemestrigem Studium, 
der Studierende während der letzten Semester seine schriftliche 
| "arbeit (Dissertation) fertig gemacht hat, sofort der Hauptprüfung 
E er Semesterbeginn ist an den Technischen Hochschulen im all- 
I ‘en auf einen früheren Zeitpunkt angesetzt als bei den Universitäten. 
Da umatrikulationen beginnen für das Sommersemester schon Mitte 
a für das Wintersemester Mitte Oktober. Die Vorlesungen fangen 
& ns schon um den 20. April bzw. 20. Oktober herum an. Das Sommer- 
N 'er währt bis in den August hinein, das Wintersemester bis in den 
= hinein. 
Sr 
I u dem 
; Studienplan, 
ir nachstehend zum Abdruck bringen, ist allgemein Folgendes zu 
zen: 
egelmäßig, d. h. in jedem Semester werden die Hauptvorlesungen 
bungen gehalten; die anderen etwa in jedem zweiten Jahre, so daß 
eren Besuch empfiehlt, sobald diese angezeigt werden. Von all- 
'en kulturwissenschaftlichen Fächern sind nur wenige in dem 
nplan aufgeführt, dieser jedoch, wie ersichtlich, so gestaltet, daß 
u allgemeinen kultur- und naturwissenschaftlichen Studien und zur 
fung auch nach der technischen Seite bleibt, was nach der Prüfungs- 
a g nachzuweisen ist (Prüfungsbestimmungen $ 3). Der Besuch der 
. ;taltungen des Auslands- und Städtebauseminars wird ebenfalls 
& ‘Jen. . 
' asichtigungen finden nach Möglichkeit in allen Semestern statt. 
: as Studium der Wirtschaftswissenschaften wird an der Technischen 
N ;hule in Dresden in der „Allgemeinen Abteilung“ betrieben. 
- hlen wird den betreffenden Sudierenden eine halbjährige praktische 
eit in wirtschaftlichen Betrieben. 
Allgemeine Abteilung, 
; Studienplan für Diplom-Volkswirte. 
n I. Halbjahr (Sommer): 
alökonomie und Sozialismus (Einführung in die Sozial- 
anschaften) „3 Stunden. 
. uptfragen der deutschen Volkswirtschaftspolitik £ Same 
irtschaftliches Kolloquium .. 5 8 
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