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JZustand beeinträchtigt die Landwirtschaft der
betreffenden Länder ernstlich, da er dem Landwirte die
Möglichkeit nimmt, höhere Ernteerträge zu erzielen, das
Land in vollem Umfange zu bebauen, vorteilhaftere
Gestehungskossten zu erreichen und sich gegen Zufälligkeiten,
wie sie in der Natur des landwirtschaftlichen
Betriebes liegen, durch Verwendung geeigneter Betriebsmittel
oder Bildung einer Betriebsrücklage zu schützen.
Die erste Bedingung zur Überwindung dieser Schwierigkeiten
ist die Schaffung geeigneter Kreditanstalten in den
Ländern, wo sie noch fehlen, und deren Ausbau dort,
wo sie bereits bestehen. Die beste Form scheint die
Kreditgenossenschaft zu sein, welche ihre Geschäfte mit
Mitteln tätigt, die sie sich durch den Zusammenschluß
beschafft und mit oder ohne Unterstützung öffentlicher
Einrichtungen erhöhen kann.
Durch ein Zusammenarbeiten der nationalen Organisationen
lassen sich auch am leichtesten die nötigen Sicherheiten
schaffen, die für die Aufnahme von nationalen
oder internationalen Krediten erforderlich sind.
Von mehreren Mitgliedern sind der Konferenz Pläne
zur Errichtung einer internationalen Organisation unterbreitet
worden, um die für landwirtschaftliche Kredite
verfügbaren Mittel da zu erhöhen, wo sie den Ansprüchen
nicht genügen.
Da aber hierzu Bedenken laut geworden sind, die sich
vor allem auf die selbstverständliche Erwägung stützen,
daß Kredit nur auf ausreichende Sicherheiten hin gewährt
werden kann, und da die Konferenz Kenntnis
davon hat, daß das Internationale Landwirtschaftsinstitut
eine besondere Materialsammlung über die
Frage des landwirtschaftlichen Kredits eingeleitet hat,
bittet sie den Völkerbund, die von dem Internationalen
Landwirtschaftsinstitut gesammelten Unterlagen
gründlich daraufhin zu prüfen, ob ein internationales
Jusammenarbeiten auf dem Gebiete des
landwirtschaftlichen Kreditwesens in einer Form möglich
ist, die sich nach den bisher gemachten Erfahrungen
als die geeignetste erweist, um den Wiederaufbau der
Lzy§wixtschökt da zu erleichtern, wo es ihr an Mitteln
ehlt.
3. Bekämpfung der Pflanzen- und Tierkrankheiten
Die Pflanzen- und Tierkrankheiten vermindern die
landwirtschaftliche Erzeugung und sollten auf wissenschaftlicher
Grundlage planmäßig und mit Hilfe internationaler
Abkommen bekämpft werden.
Das Prinzip einer solchen internationalen Bekämpfung
ist bereits von [dreiundvierzig Staaten, die das
»Internationale Seucheninstitut«e geschaffen haben,
grundsätzlich anerkannt worden, während das Internationale
Landwirtschaftsinstitut eine Sonderkonferenz
plant, um in der Frage der Pflanzenkrankheiten ein
gemeinsames internationales Vorgehen herbeizuführen.
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einwandfreie Sicherheiten bieten, und ohne in ihre
Hoheitsrechte einzugreifen, in ihren Vorschriften jeden
Anschein verhüllter Schutzzollpolitik vermeiden und damit
zur Festigung der Handelsbeziehungen beitragen, die eine
der Vorbedingungen erfolgreicher Erzeugung ist.