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nehr als 8 Fr. über dem Weltmarktpreis betragen
oll, eine brauchbare Grundlage schaffen. In Deutsch—
ind würde der Festsetzung der Übernahmepreise für
znlandsgetreide eine weit größere Bedeutung für
ie Verbraucherschaft zukommen, da der Abgabepreis
adurch viel wesentlicher beeinflußt würde als in der
zchweiz. Eine Stabilisierung der Preise, die dazu
ihren könnte, daß unter Umständen der Über—
ahmepreis oder auch nur der Abgabepreis hinter
inem übermäßig hochgehenden Auslandspreis zu—
ückbleibt, wäre mit der Aufrechterhaltung der pri—
aten Ausfuhr nicht vereinbar. Gerade die Ausfuhr
t aber in Deutschland aus mehrerwähnten Grün—
en nicht völlig zu entbehren.
Der Gedanke eines deutschen Getreidemonopols
ediglich für Weizen wurde von dem späteren öster—
eichischen Bundespräsidenten Hainisch in einer
xchrift „Das Getreidemonopol“, Schriften des Ver—
ins für Sozialpolitik Nr. 155, 1916, vertreten.
»ainisch kommt aus der Tatsache heraus, daß
)eutschland für Roggen nicht notwendig Einfuhr—
ind sei (a. a. O. S. 866) und ein Monopol nur in
inem Einfuhrland Anwendung finden könne, dazu,
är Deutschland ein Monopol lediglich für Weizen
inter Ausschluß der anderen Getreidearten zu emp—
hlen. Das von Hainisch empfohlene Monopol ist
n Gegensatz zu dem Schweizer Getreidemonopol
edoch ein Monopol mit zwangsweiser Erfassung der
esamten Inlandserzeugung. Es ist hier zu pruͤfen,
b auf Grund der in der Schweiz gemachten Erfah—
ungen sich die Ubernahme der dort getroffenen
Naßnahmen auf Deutschland empfiehlt. Uber den
dahmen der gestellten Aufgabe würde es hinaus—
ehen, darzulegen, ob ein Monopol in irgendeiner
nderen Form als das Schweizer Monopol in
deutschland Aussicht auf Erfolg hätte. Es sei des—
alb nur kurz darauf verwiesen, daß Hainisch den
bernahmepreis durch Annäherung an die indivi—
uellen Produktionskosten des Abliefernden so ge—
alten will, daß dem Landwirt zwar die Produk—
onskosten garantiert, andererseits aber die Bildung
iner Differenzialrente verhindert und eine be—
ehende Differenzialrente gemindert werden solle.
)as Weizenmonopol mit zwangsweiser Erfassung
er ganzen Weizenernte würde damit eines der
zauptbedenken gegen ein Weizenmonopol, das nur
bernahmepflicht der Monopolverwaltung, aber
eine Abliefexungspflicht des einheimischen Erzeu—
ers kennt, beseitigen, nämlich daß durch die Garan—
ierung eines über dem Weltmarktpreis liegenden
bernahmepreises für Weizen eine einseitige Grund—
entenbildung für Weizenböden heraufbeschworen
vürde. Dafuͤr würde aber die Feststellung der in—
sividuellen Produktionskosten und die Bemessung
»es Abnahmepreises nach dem Ergebnis dieser Fest—
tellung unüberwindliche Schwierigleiten bereiten.
der Versuch, durch niedrigere Ubernahmepreise be—
tehende Differenzialrenten zu beseitigen, würde, wie
zainisch zugibt, voraussichtlich dazu führen, daß der
Landwirt den Weizenbau aufgibt und zu anderen
nonopolfreien Fruchtarten übergeht. Eine zwangs—
veise Erfassung der Getreideerzeugung, sei es auch
nur einer einzelnen Getreideart, wird nach den in
der Kriegszeit und Nachkriegszeit in Deutschland ge—
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—
Nr. 2785
ummelten Erfahrungen wohl nicht so leicht ohne
wingende Not wieder versucht werden. Damit ist
uch der Vorschlag zu einer zwangsweisen Bewirt—
haftung der Weizgenerzeugung und des Weizen—
edarfs sowie einer jeden weiteren, die inländische
xẽrzeugung anderer Getreidearten erfassenden
zwangswirtschaft in den Hintergrund gerückt.
In Deutschland bestünde gegenwärtig für ein?
Nonopol, das sich zur Aufgabe stellte, die Roggen⸗
reise zu heben und zu stabilisieren, mehr Inter⸗
sse als für ein Weizenmonopol. Ein Roggen—
aonopol lehnt Hainisch, wie erwähnt, für
deutschland deshalb ab, weil normalerweise mit
inem UÜberschuß der Erzeugung über den Verbrauch
u rechnen sei und eine bürokratische Verwaltung,
hie sie eine Monopolverwaltung immer sein würde,
um Betrieb eines Ausfuhrhandels ungeeignet sei.
diese Schlußfolgerung wird vielleicht nicht allseitig
As zwingend anerkannt werden, Es gibt Mono—
ole, die die Aufrechterhaltung des Preises WBaloris
grungqeines in der — zur Ausfuhr ge—
mgenden Erzeugnisses des betreffenden Landes zum
ziele haben. Es handelt sich dabei allerdings in der
degel um Erzeugnisse, in denen das betreffende
zand wegen der Sonderstellung, die es in der Er—
eugung einnimmt, den Weltmarkt beherrscht. Die
doggenerzeugung Deutschlands erfüllt nun auf dem
veltmarkt für Roggen diese Voraussetzung nicht.
zin Ausfuhrüberschuß an Roggen erscheint außer
m Jahre 1925 im wesentlichen nur in den letzten
horkriegsjahren. Auch in den Jahren mit Über—
hußerzeugung ist zur Qualitätsergänzung eine ge—
disse Einfuhr notwendig. Die Tätigung der Aus—
uhr könnte unter Gewährung einer je nach dem
Zerhältnis des Weltmarktpreises zu dem Ubernahme—
reis der Monopolverwaltung schwankenden offenen
lusfuhrprämie dem freien Handel überlassen wer—
en. Es bestünde dabei allerdings immer noch die
zchwierigkeit, daß Roggen nicht nur der mensch—
ichen Nahrung dient, sondern auch als Viehfutter
zerwendung findet. Bei einem durch eine Monopol⸗
erwaltung stetig gehaltenen Roggenpreis, aber be—
neglichem Preis der Futtermittel würde, wenn die
futtermittel teuer werden, die Neigung bestehen,
doggen zu verfüttern und umgekehrt, wenn die
zuttermittel im Preise niedrig stehen, Roggen, der
onst in den Futtertrog wandern würde, der
Nonopolverwaltung anzudienen. Die Ausfuhrfähig—
eit des Inlandsroggens vermindert sich aber, weil
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urriert bei niederen Futtermittelpreisen. In der
driegszeit bestanden solche Schwierigkeiten nicht, weil
ller im Inland erzeugter Roggen als menschliche
dahrung dienen mußte und die Verfütterung ver—
oten war. Unter den Verhältnissen der Friedens—
eit hätte ein Roggenmonopol notwendig die
Nonopolbewirtschaftung aller Futtergetreidearten
ur Folge. Es bedarf keiner besonderen Darlegung,
aß damit eine Aufgabe von gewaltigem Umfang
estellt würde, bei der die möglicherweise erzielten
zorteile nie im Verhältnis zu den damit verbun—
enen Risiken und den notwendigen Nachteilen für
ie Gesamtwirtschaft stehen würden. Bei einem
doggenmonopol würden die Schwierigkeiten, die die
eringere Lagerfähigkeit des heimischen Erzeug—