arbeit der gewerblichen Arbeiterinnen, Verbot der Verwendung von
weißem Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern.
Die gemäß der erwähnten Bestimmungen des Friedensver—
trages im Oktober 1919 nach Washington einberufene erste Hauptvoer⸗
sammlung der internationalen Arbeitsorganisation, an der 42 Staa—
ten teilgenommen haben, erledigte die ihr überwiesene ebenso um—
fangreiche als wichtige Tagesorduung und nahm zu dem früher mit—
getessten Punkte 8, Fragen hinsichtlich der Mittel zur Verhütung der
Arbeitslosigkeit und zur Beseitigung ihrer Folgen, einen Entwurf
eines Äbereinkommens betreffend die Arbeitslosigkeit und einen Vor—
schlag betreffend die Arbeitslosigkeit an. Der Entwurf des Überein⸗
kommens umfaßt 11 Artikel. Im Artikel1 verpflichten sich die das
bereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten, dem internationalen
Arbeitsamte sämtliche statistischen und anderweitigen Aufschlüsse über
die Arbeitslosigkeit und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung in
möglichst kurzen Zeiträumen zu liefern. Art. 2 verpflichtet zur Er—
richtung eines Systemes öffentlicher Arbeitsnachweisstellen, die unter
Aufficht einer Zentralbehörde stehen und unentgeltlich arbeiten. „Zur
Begutachtung dller die Tätigkeit dieser Stellen betreffenden Ange—
legenheilen uind Ausschüsse zu bilden, in denen Arbeitgeber und Ar—
beiter vertreten sein müssen.“ Art. 8. Die Verbandsmitglieder, welche
eine Arbeitslofenversicherung eingeführt haben (und dieses Überein—
kommen ratifizieren) haben wegen der gegenseitigen Gleichbehand⸗
lung ihrer Angehörigen Vereinbarungen zu treffen. Nach Art 4 sind
die förmlichen Ratifikationen des Übereinkommens dem General⸗
sekreltär des Völkerbundes zur Eintragung mitzuteilen. Nach Ar—
tikel 8 hat jedes ratifizierende Mitglied diese Bestimmungen spätestens
am 1. Juli 1921 zur Anwendung zu hringen und die zu ihrer Durch—
führung nötigen Maßnahmen zu treffen. Nach Artikel 9 kann die
Kündigung des Übereinkommens nach 10 Jahren erfolgen, an den
Generalsekretär des Völkerbundes.
Der von der ersten internationalen Arbeitskonferenz in
Washington zu Punkt 2 der Tagesordnung beschlossene „Vorschlag“,
betreffend die Arbeitslosigkeit, hat folgenden Wortlaut:
J.
Die Allgemeine Konferenz schlägt vor, jedes Mitglied der inter—
nationalen Arbeitsorganisation möge Maßnahmen treffen, um
die Errichtung von Ärbeitsnachweisstellen zu untersagen, die
gegen Gebühr oder gewerbsmäßig arbeiten. Die Konferenz
schlägt vor, die Tätigkeit schon bestehender derartiger Arbeits—
nachweisstellen von einer Erlaubnis der Regierung abhängig
zu machen und alle Maßnahmen zu treffen, um sie sobald als
möglich aufzuheben.
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