Full text: Gesellschaftslehre

Staat und Gesellschaft, 
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gesellschaftlichen Verhältnis sprechen muß. Im allgemeinen sind daher 
auch die Beziehungen der Staaten zueinander einer Moral unterstellt. 
Freilich ist diese nicht die Gemeinschaftsmoral, sondern ein Gemisch 
aus Vertrags-, Kampf- und Machtmoral; nicht die Gruppenmoral, 
sondern eine Mischung von Gesellschafts- und Sachmoral ($ 34); also 
im ganzen von einem erheblich geringeren sittlichen Gehalt. Daß die 
zwischenstaatliche Moral verschieden ist von derjenigen, die das Leben 
innerhalb des Staates und der Gesellschaft beherrscht, ist oft ausge- 
sprochen worden, wird jedoch selten richtig aufgefaßt und erklärt: es 
wird mit Vorliebe als eine Art von zufälligem ethischem Mangel hin- 
gestellt, der durch gewisse Formen mehr oder weniger leicht beseitigt 
werden könne, während in Wirklichkeit eine Beseitigung nur in dem 
Maße möglich ist, in dem die hier in Frage kommenden gesellschaftlichen 
Beziehungen geändert werden können. Wenn heute starke Tendenzen 
zu einer übernationalen und überstaatlichen Annäherung und zu ge- 
regelteren zwischenstaatlichen Beziehungen bestehen, so kann der Grund 
nur in einer inneren Annäherung gefunden werden, die sich 
aus verschiedenen Gründen vollzogen hat und die Verschiedenheit der 
Nationen (und Staaten) nicht mehr als eine fast absolute Schranke wir- 
ken läßt. — Troeltsch erklärt jene Verschiedenheit einmal daraus, daß 
innerhalb des Staates die kollidierenden Individuen eine höhere Macht 
über sich haben, die einerseits eine bestimmte Sittlichkeit von einem 
jeden fordert, dafür aber auch einem jeden als Gegenleistung ein ent- 
sprechendes Verhalten der anderen gewährleistet, während über den mit 
ihren Interessen sich stoßenden Staaten keine derartige höhere Instanz 
steht!). Die Erklärung zeigt, wie wesentlich der früher ($ 35) er- 
örterte Gegensag von Handelnden und Zuschauern für das sittliche 
Leben ist: die eigentlichen Träger der Sittlichkeit sind die Zuschauer, 
während der Handelnde immer in Gefahr ist, der Versuchung zu unter- 
liegen. Die Zuschauer sind hier im einen Fall die Träger der Lebens- 
ordnung des Staates und der Gesellschaft, während im anderen Fall, 
nämlich im zwischenstaatlichen Leben, Zuschauer in Gestalt neutraler 
Staaten zum Teil überhaupt fehlen, zum Teil zu wenig Wirksamkeit 
besigen. Eine fest organisierte und wirksame zwischenstaatliche Lebens- 
ordnung zu errichten ist deswegen so schwer, weil die Interessengegen- 
säße zweier streitender Staaten leicht alle Zuschauer, mindestens alle 
mächtigeren unter ihnen mit in ihren Strudel hineinreißen. Im übrigen 
ist zu der eben erwähnten Erklärung von Troeltsch anzumerken, daß 
die übergeordnete staatliche Instanz ihre volle Wirksamkeit nur beim 
Verkehr der Individuen miteinander auszuüben vermag, in viel 
1) Ernst Troeltsch, Deutsche Zukunft S. 84.
	        
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