Staat und Gesellschaft,
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gesellschaftlichen Verhältnis sprechen muß. Im allgemeinen sind daher
auch die Beziehungen der Staaten zueinander einer Moral unterstellt.
Freilich ist diese nicht die Gemeinschaftsmoral, sondern ein Gemisch
aus Vertrags-, Kampf- und Machtmoral; nicht die Gruppenmoral,
sondern eine Mischung von Gesellschafts- und Sachmoral ($ 34); also
im ganzen von einem erheblich geringeren sittlichen Gehalt. Daß die
zwischenstaatliche Moral verschieden ist von derjenigen, die das Leben
innerhalb des Staates und der Gesellschaft beherrscht, ist oft ausge-
sprochen worden, wird jedoch selten richtig aufgefaßt und erklärt: es
wird mit Vorliebe als eine Art von zufälligem ethischem Mangel hin-
gestellt, der durch gewisse Formen mehr oder weniger leicht beseitigt
werden könne, während in Wirklichkeit eine Beseitigung nur in dem
Maße möglich ist, in dem die hier in Frage kommenden gesellschaftlichen
Beziehungen geändert werden können. Wenn heute starke Tendenzen
zu einer übernationalen und überstaatlichen Annäherung und zu ge-
regelteren zwischenstaatlichen Beziehungen bestehen, so kann der Grund
nur in einer inneren Annäherung gefunden werden, die sich
aus verschiedenen Gründen vollzogen hat und die Verschiedenheit der
Nationen (und Staaten) nicht mehr als eine fast absolute Schranke wir-
ken läßt. — Troeltsch erklärt jene Verschiedenheit einmal daraus, daß
innerhalb des Staates die kollidierenden Individuen eine höhere Macht
über sich haben, die einerseits eine bestimmte Sittlichkeit von einem
jeden fordert, dafür aber auch einem jeden als Gegenleistung ein ent-
sprechendes Verhalten der anderen gewährleistet, während über den mit
ihren Interessen sich stoßenden Staaten keine derartige höhere Instanz
steht!). Die Erklärung zeigt, wie wesentlich der früher ($ 35) er-
örterte Gegensag von Handelnden und Zuschauern für das sittliche
Leben ist: die eigentlichen Träger der Sittlichkeit sind die Zuschauer,
während der Handelnde immer in Gefahr ist, der Versuchung zu unter-
liegen. Die Zuschauer sind hier im einen Fall die Träger der Lebens-
ordnung des Staates und der Gesellschaft, während im anderen Fall,
nämlich im zwischenstaatlichen Leben, Zuschauer in Gestalt neutraler
Staaten zum Teil überhaupt fehlen, zum Teil zu wenig Wirksamkeit
besigen. Eine fest organisierte und wirksame zwischenstaatliche Lebens-
ordnung zu errichten ist deswegen so schwer, weil die Interessengegen-
säße zweier streitender Staaten leicht alle Zuschauer, mindestens alle
mächtigeren unter ihnen mit in ihren Strudel hineinreißen. Im übrigen
ist zu der eben erwähnten Erklärung von Troeltsch anzumerken, daß
die übergeordnete staatliche Instanz ihre volle Wirksamkeit nur beim
Verkehr der Individuen miteinander auszuüben vermag, in viel
1) Ernst Troeltsch, Deutsche Zukunft S. 84.