Full text : Moderne Rechtsprobleme

0 IV. Probleme des Genossenschaftsrechts.

das Zerspalten des Vermögens und der Tätigkeit ist hier nichts Will—
kürliches, sondern es beruht auf der Spaltung der Interessen.
Natürlich ist in allen diesen Gebilden eine lebhafte Bewe—
gung möglich; denn das Gesamtwollen auf der einen Seite und
das Einzelwollen auf der andern wird sich gegenseitig beeinflussen,
und bald wird das eine, bald das andere mehr zur Geltung
kommen. Solche Vereine streben bald mehr nach der Zusammen⸗
fassung, bald mehr nach der Besonderung. Möglich ist hierbei, daß
eine Reihe von Betrieben in einander übergehen, möglich ist
auch, daß eine Reihe von Betrieben die Besonderung aufgeben und
in den Betrieb des Gesamtvereins übernommen werden. Es wäre
dies etwas Ahnliches, wie Elsaß-Lothringen unmittelbares Reichsland
 ist und ebenso wie der Bezirk von Washington in Nordamerika
ein unmittelbares Bundesland darstellt. Ist dann einmal das Be—
dürfnis einer vollständigen Vereinigung gegeben, treten die
Besonderheiten zurück, dann kann natürlich auch eine volle Zen—
tralisterung entstehen. Wesentlich ist dabei, daß solche Gestaltungen
so lange dauern wie die in ihnen wirkenden Kräfte und daß,
wenn eine Anderung in den gegenseitigen Machtverhältnissen ein—
tritt, das Recht die Elastizität haben muß, derartigen Anderungen
nachzukommen; und das ist bei diesen Rechtsformen in vollem
Maße möglich.
            
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