52 Einleitung. Begriff. Phsychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
im Inneren der Kampf, der Widerspruch ruht, wenn alle einzelnen dem Führer gehorchen,
wenn jeder Ungehorsam bestraft wird. Die kriegerischen Sitten befestigen am meisten
eine königliche Gewalt (siehe oben S. 7-28); und einmal aufgerichtet, wird sie zur rich—
tenden und strafenden Gewalt überhaupt, sucht Selbsthülfe und Eigenmacht zu beschränken,
verlangt, daß der Eigentümer den Dieb, der Gläubiger den Schuldner nur fasse unter
Teilnahme und Kontrolle der neuen, öffentlichen Gewalt. Wenn es dieser Gewalt, wie
in Rom, relativ früh gelingt, jeden Mord aus einer nach der Sitte zu begleichenden
Privatsache der Gentes und der einzelnen zu einer Angelegenheit zu machen, die das
ganze Gemeinwesen angeht und straft, so giebt sie damit demselben eine viel höhere
Friedenssicherheit, eine viel größere Möglichkeit inneren wirtschaftlichen Fortschrittes und
größerer Kraftentwickelung gegen andere Stämme. Der Keim zum Rechtisstaat ist gelegt.
Wie im Körper des Kindes aus einem Teile der weichen Knorpeln nach und nach
feste und harte Knochen sich bilden, so entsteht alles Recht in der Weise, daß ein Teil
der althergebrachten Regeln der Sitte zu festen, durch die Macht gesicherten Ordnungen
werden. Was als besonders wichtig, als besonders bedeutungsvoll für die Lebens—
interessen der Gesamtheit, für die Streitbeseitigung und Friedenserhaltung gilt, das wird
aus der übrigen Menge der socialen Lehensregeln durch Stammes- und Häuptlings-
beschlüfse, durch Gebote der Könige und Ältesten oder auch durch bloße strengere übung
als Recht ausgesondert, mit höherer Kraft und Weihe ausgestattet, mit Strai- oder
Achtungsklauseln versehen.
So sehr diese im Anfang nicht allzu zahlreichen Rechtsregeln nur unter dem
Schutze der Macht, der Gewalt entstehen und wachsen und durch diese größere Sicherung
ihrer Ausführung sich von der Sitte, der Gewohnheit zu unterscheiden anfangen, so
schwankend bleibt Jahrhunderte lang die Grenze zwischen Sitte und Recht; die Brücke
des Gewohnheitsrechtes verbindet beide; die Furcht vor der Strafe der Götter wirkt auch
beim Recht lange Zeit mehr als der strafende Arm des Königs. So lange so Sitte
und Recht ohne strenge Scheidung nebeneinander stehen und ineinander übergehen, ist
die sociale Zucht, die sie üben, außerordentlich stark. Die meisten älteren eigentlichen
Kulturstaaten zeigen ein solches Bild. Die Völker, die unter dem Impulse starker
religiöser Vorstellungen die alte Kraft der Sitte auf allen Lebensgebieten noch bewahrt
und daneben doch auch schon den starken Apparat eines stautlichen Rechtes ausgebildet
haben, machten nach allen Seiten, vor allem auch nach der wirtschaftlichen, größere
Fortschritte als die Stämme, welchen dies weniger gelang.
Kirche und Staat, Recht und Sitte, religiöser und rechtlicher Zwang fallen auf
dieser Kulturstufse noch mehr oder weniger zusammen; Ihering hat in geistreicher Weise
darauf aufmerksam gemacht, wie das indische Wort dharma, das hebräische mischpat
und das griechische dinn Sitte, Sittlichkeit, Kecht und Ritus zugleich bezeichnen. In
gleichem Zusammenhang der Gedanken hat Peschel daran erinnert, daß eine der
reinsten der älteren Religionen, nämlich die eranische Lehre Zarathustras und seiner
Nachfolger, jeden Verstoß gegen schamanistische und Ritualvorschriften ebenso als Sünde
bezeichne wie Lüge und Diebstahl. Die Priester und die Richter sind noch ein und
dieselben Personen, wie bei den meisten indogermanischen Völkern, vor allem im älteren
Rom. Rechtliche, censorische und kirchliche Straf- und Zuchtmittel sind noch nicht recht
getrennt. Die Agypter und die Römer hatten mit am frühesten einen staatlich geordneten
Apparat des Rechtes, aber zugleich die unerbittlichste Herrschaft einer strengen Sitte auf
allen Lebensgebieten. In dem Satz: Moribus plus quam legibus stat res Romana lag
eine tiese Wahrheit. Das gesamte Leben der Agypter, hat man gesagt, war geordnet wie
ein Gottesdienst. Sie haben, sagt Herodot, einen harien und strengen Dienst und viele
heilige Gebräuche. Unzählig waren die Vorschriften über Reinheit des Körpers, über
Kleidung und Essen, über Klystiere und Ceremonien. Hoben sich dagegen die Gesetze
Moses als einfache ab, so gingen doch die späteren Satzungen der israelitischen Priester
auch auf alle Einzelheiten des Lebens ein. Und weunn wir die Bußordnungen der
abendländischen Kirche aus dem 8. —10. Jahrhundert nachlesen oder die Kapilularien
der Karolinger, so versetzen sie uns auch in eine Zeit, in welcher Sitte und Recht der